Radiofassung 60 min. (57″/Bonustrack) – (vorproduziert für 16.5.2011)
Sendung vom 9.5.2011 hier https://cba.media/45394
Inhalt:
Erster Etappensieg für die Zivilgesellschaft und für die Tierschutzszene durch die Freisprüche im Wiener Neustädter Tierschutzprozess in allen Anklagepunkte sowie und vorallem ein Freispruch vom § 278 Bildung einer kriminellen Organisation.
Das letzte Wort ist sicher noch nicht gesprochen. Denn es gibt Familienväter, Studenten der Unibrennt-Bewegung, einen Tiroler der sich in eine Migrantin verliebt hatte und über § 278 der Schlepperei bezichtigt worden ist. Es gäbe noch weitere Fälle die man berichten kann.
Unsere Kollegen der Redaktionen zipFM und der Radiofabrik haben erste Eindrücke eingefangen kurz nach dem Ende des Prozesses in Wiener Neustadt. Danach gab es auch eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude inklusive Wortspenden betroffener Tierschützerinnen.
Das Urteil ist zum Zeitpunkt des Prozessendes nicht rechtsgültig. Der Staatsanwalt hat die Möglichkeit Berufung einzulegen.
Des weiteren wurden die Tierschützer ins Justizministerium eingeladen und über eine Reform von § 278 diskutiert. Des weiteren hat Martin Balluch vom VGT zusammen mit Albert Steinhauser von den Grünen angekündigt alle Veranwortlichen von Behörden und in der Politik zur Verantwortung zu ziehen sowie die Reform des § 278 angekündigt. Nähres dazu in einer kommenden Folge von Radio Netwatcher.
Fazit:
Die Richterin scheint rechtzeitig erkannt zu haben welche Argumente und Fakten auch eine Grundlage haben. Auch wenn es zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr hat es noch anders ausgesehen. Durch den Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen ohne gesetzliche Grundlage die zu dem auch noch bestätigten den Angeklagten keinerlei strafbarer Handlungen nach weisen zu können. Hatte sich die Anklageschrift des Staatsanwaltes in sich zusammen gebrochen. Die Richterin räumte ein viel in diesem Prozess gelernt zu haben und sich nicht vor falschen Tatsachen vor den Karren zu spannen. Damit hat sie Gerechtigkeit im Sinne der Zivilgesellschaft gesprochen.
Denn wer unschuldig ist – dem muss auch Gerechtigkeit mittels Freispruch erfahren.
Offen sind wer die Kosten trägt. Denn die geschiedene Justizministerin Bandion-Ortner hat das Taggeld der Haftentschädigung auf 1/4 gekürzt und die Anwaltskosten sind pauschal sehr niedrig. Die anfallenden Kosten der Verteidigung erreichen teilweise 5-6 stellige Kosten.
Playlist / Bonustrack:
Die Ärzte – Ich ess Blumen
Beteiligte:
Radio Netwatcher – Redaktionsteam (Verfasser/in oder Urheber/in)