UmweltschützerInnen haben festgestellt, dass die Asfinag ganz heimlich mit Bauvorbereitungsarbeiten zu einer Lobau-Autobahn – die nicht untertunnelte Hälfte zwischen Süßenbrunn und Groß Enzersdorf begonnen hat! Dagegen bringen wir – stellvertretend für die vielen empörten Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft – eine Presseaussendung der Umweltorganisation VIRUS (siehe unten) und einen Mitschnitt der Kundgebung vor dem Verkehrsministerium die von Friday for Future angemeldet wurde und wo sich zahlreiche Umweltorganisationen und -gruppen beteiligt haben, ua: VIRUS, Greenpeace, Global 2000, Parents for Future, Seniors for Future, Lobaubleibt!, Lobau Forum, Esslinger für die Lobau, BI Rettet die Lobau – Natur statt Beton, Artist for Future, …
weitere Information finden sich auf www.lobau.org
- 02.04.2026, 08:15:32
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- OTS0006
Brandneues Rechtsgutachten liegt jetzt auch Asfinag-Vorstand und BM Hanke vor
Dies folge aus dem vorige Woche von VIRUS präsentierten auf universitärem Niveau erstellten Rechtsgutachten . Hinsichtlich der Arbeiten seien bisher nur Umweltauflagen und bescheidene Nebentätigkeiten ausgeschrieben worden. „Das Spektrum reicht hier von einer Umweltbauaufsicht, einer Luftgütemessstation, passivem Lärmschutz für ein Baulos über Baufeldpflege und Brunnenverlegungen mit noch laufender Frist, bis hin zu einem Monitoring-System für den Baustellenverkehr“, weiß Rehm. Bei letzterem sei nun ein Bagger für Erdarbeiten zum Einsatz gekommen, der es medientauglich ermögliche, die beliebte Schlagzeile von den rollenden Baggern zu bemühen. „Im Ergebnis bedeutet das, dass außer niederschwelliger Geldverschwendung keine Fakten geschaffen werden und dass hinreichend Spielraum besteht, das laufende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof abzuwarten, wie es die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gebietet. Dieses betrifft nicht nur den Lobautunnel sondern den gesamten Abschnitt bis Süßenbrunn und wird dem EU-Recht wohl zum Durchbruch verhelfen,“ so Rehm. In der Zwischenzeit hätten der Vorstand der Asfinag-Holding und Bundesminister Hanke das neue Rechtsgutachten erhalten und damit nun unmittelbar die Möglichkeit, die Unhaltbarkeit ihrer bisherigen Positionen zu prüfen. „Die wie aus der Pistole geschossenen Standardreaktionen der Asfinag konnten selbstverständlich das Gutachten noch gar nicht berücksichtigt haben“, so Rehm, der auch den Verweis der Asfinag auf eigene Gutachten nicht gelten lässt: „Jene Gutachten die in der Folge der Evaluierung des Klimaschutzministeriums 2021 ausgebrochenen Panik erstellt wurden, hatten durchwegs das vorrangige Unionsrecht nicht berücksichtigt und nichts von dem, was Anfang 2025 als Reaktion auf unsere Gutachten vorgelegt wurde, war geeignet das Bundesverwaltungsgericht zu beeindrucken. Zu den neuen Rechtsfragen, die wir jetzt begutachten ließen, haben Asfinag und Minister überhaupt nichts in der Hand.“ Rechtskräftige Bescheide würden eben allein nicht reichen, wenn rechtlich keine Bundesstraße mehr da sei, die aber grundlegende Voraussetzung dafür sei, dass die Asfinag überhaupt tätig werden dürfe. „Das mag nicht leicht zu verstehen sein, stimmt aber trotzdem. Noch ist hinreichend Zeit den eingeschlagenen Rechtsbruchkurs zu verlassen“, so Rehm abschließend.
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