Umstrittene Geheimdienstreform: Mehr Befugnisse für BND und Verfassungsschutz

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Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Reform des Bundesnachrichtendienstes beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz massiv aufzuweichen. Die Bundesregierung begründet dies als notwendige Reaktion auf die Bedrohungslage durch Russland.

Neue Befugnisse der Dienste wären unter anderem ein aktives Eingreifen im Inland, welches aktuell der Polizei vorbehalten ist; Auslandssabotage von z. B. Rüstungsindustrie und Infrastruktur, massive Cyberüberwachung und stark ausgeweiteter Datenzugriff. Der Beschluss des Kabinetts wird vielfach kritisiert. Was daran so problematisch ist, darüber möchte ich sprechen mit Kai Dittmann. Kai Dittmann leitet die Advocacy- und Policyarbeit bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) beschreibt sich als die Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz.

Sie verteidigt seit 2015 die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln. Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin nutzen sie strategische Gerichtsverfahren, wenn Staat oder Unternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen.

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