Jarolim: Kein Maulkorb für Tierschützer!
Utl.: Keck – Tierschützer sofort enthaften, wenn keine konkreten
Beweise vorliegen
Wien (SK) – Seit bald einem Monat sitzen zehn Tierschützer unter
möglicherweise exzessiver Anwendung des Paragraphen 278a
Strafgesetzbuch (Beteiligung an einer „kriminellen Organisation”) in
Haft. Grund genug für SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und
SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck mittels zweier parlamentarischer
Anfragen die „Notbremse zu ziehen” sowie den Sachverhalt näher zu
beleuchten – und sich der Thematik auch in einer Pressekonferenz zum
Thema „Grundrechte und Tierschutz” anzunehmen. Für Jarolim ist klar:
„Es darf keinen Maulkorb für jene geben , die sich für die gute Sache
des Tierschutzes engagieren” – das Vorgehen vor allem der
Staatsanwaltschaft sei „zu überdenken”. Gefordert seien jetzt
„umgehende Informationspolitik und ein beschleunigter Ablauf des
Verfahrens” – bekannt gegeben müsse auch endlich, warum der § 278a
zur Anwendung kommt, so Jarolim Donnerstagmittag in einer
Pressekonferenz. Keck sprach sich für die „sofortige Enthaftung” der
Tierschützer aus, sollten „keine konkreten Beweise vorliegen”. ****
Jarolim wertete es als rechtsstaaatlich bedenklich, dass jene, die
in so genannten Tierzuchtanstalten Tierquälerei begehen,
strafrechtlich unbelangt bleiben, während jene, die diese unhaltbaren
Zustände aufdecken, unter zweifelhaften Argumenten in Haft
kommen. Freilich sollten vorgeworfene strafrechtliche Delikte (z.B.
Sachbeschädigung) in einem rechtsstaatlich fairen Verfahren geklärt
werden – verhindert werden müsse allerdings eine „pauschale
Kriminalisierung des Tierschutzes”. „Was wir uns jetzt erwarten, sind
Aufklärung, Erklärungen und eine Öffentlichkeitsarbeit, die dafür
sorgt, dass alle Argumente auf den Tisch gelegt werden – und nicht
der Eindruck entsteht, dass sich die Justiz hier mit einem grauen
Schleier umgeben will”, bekräftigte Jarolim.
Der SPÖ-Justizsprecher warnte auch vor einem Vertrauensverlust in die
Justiz: „Überspitzt formuliert könnte man sagen, wenn diese exzessive
Auslegung von § 278a StGB weiter derart voranschreitet, werden wir
bald soweit sein, dass jeder, der einer Tierschutzorganisation etwas
spendet, verdächtigt werden kann, Angehöriger einer kriminellen
Organisation zu sein.” Hier bestehe jedenfalls „Korrekturbedarf”, so
Jarolim, der klarmachte, dass bei der Schaffung des § 278a sicher
nicht an Tierschützer gedacht war. Geprüft werden müssten aber auch
Verbesserungen beim Tierschutz-Gesetz, schließlich gehe es darum,
„dass Grausamkeiten an Tieren für unsere Gesellschaft unakzeptabel
sein sollten”.
Zwtl.: Keck – Tierschützer haben aktiv und sachlich zu Verbesserung
des Tierschutzes beigetragen
Im Tierschutz hätte es in den letzten Jahren zahlreiche
Verbesserungen gegeben – und das in guter und sachlicher
Zusammenarbeit mit den Tierschützern, so Keck. Auch wäre ihm im
persönlichen Kontakt „keiner der derzeit inhaftierten Tierschützer
als radikal aufgefallen”, betonte der SPÖ-Tierschutzsprecher, der die
sachliche Beratung seitens der Tierschützer hervorhob. Freilich seien
„Gewaltaktionen im Zusammenhang mit dem Tierschutz abzulehnen” – klar
sei aber auch, dass es notwendig sei, die Öffentlichkeit mittels
spezifischer Aktionen aufzurütteln und auf Tierquälerei aufmerksam zu
machen, so Keck, der es als „hoch an der Zeit” bezeichnete, dass das
Parlament die Thematik „Grundrechte und Tierschutz” aufgreift.
(Schluss) mb
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493