Die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit im Kunst- und Kulturbereich mit Betreuungspflichten ist unter den gegebenen Voraussetzungen schwer bis nicht möglich. Nun könnte wieder Bewegung in die Sache kommen.
Die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit im Kunst- und Kulturbereich mit Betreuungspflichten ist unter den gegebenen Voraussetzungen schwer bis nicht möglich. Nun könnte wieder Bewegung in die Sache kommen.