Am 16. Juli 2013 besuchte Pepo Meia die erste Pressekonferenz in der neuen sechs-jährigen Amtsperiode der Volksanwälte. Seit 1. Juli 2013 bilden Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer das neue Kollegium der Volksanwaltschaft (VA).
Kräuter: Drei große Schwerpunkte
Die Individualbeschwerden, aus denen die Volksanwaltschaft Missstände ableitet, die Präventionsaufgabe der Volksanwaltschaft als Menschenrechtsinstitution und die internationale Zusammenarbeit über das Internationale Ombudsmann Institut IO.
Präventive Kontrolle der VA in öffentlichen und privaten Einrichtungen
Seit 1. Juli 2012 ist die VA für die Kontrolle der Menschenrechte in den ca. 4200 öffentlichen und privaten Einrichtungen in Österreich zuständig, in denen Menschen zum Teil gegen ihren Willen festgehalten werden (z.B.: Menschen mit Behinderungen in Pflegeheimen) – und das alles bei sinkendem Budget. Die Volksanwaltschaft nimmt diese Aufgabe gemeinsam mit den von ihr eingerichteten Kommissionen als «Nationaler Präventionsmechanismus» (NPM) wahr.
Kräuter der derzeitige Vorsitzende der VA betonte, dass mit der großen Verantwortung, die die Volksanwaltschaft mit ihren Aufgaben wahrnimmt, ihre Finanzierung langfristig sichergestellt werden müsse. Bis 2016 sei die Volksanwaltschaft zwar auf der sicheren Seite. Dies müsse aber auch für die Zeit danach garantiert werden.
Brinek: Sorgenbrecherin
Brinek kündigte an, der umfassenden Kontrolle der Verwaltung als Kernaufgabe der Volksanwaltschaft weiter nachzugehen. Nach dem Motto „Menschen vor Paragraphen“ und in Orientierung an Bürgeranliegen werde sie weiterhin „Sorgenbrecherin“ sein.
Wichtig seien für Brinek transparente, effiziente und bürgernahe Erledigungen sowie nachvollziehbare Entscheidungsprozesse in der Verwaltung. In einer Vielzahl persönlicher Gespräche habe sich gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger oft orientierungslos sind und Entscheidungen der Verwaltung nicht nachvollziehen können. So etwa bei Gerichtsverfahren, behördlichen Entscheidungen oder bescheidmäßigen Erledigungen, aus denen die faktischen Konsequenzen nicht immer erkennbar sind, so Brinek.
Fichtenbauer: Volksanwaltschaft als Baustein des Rechtsstaates
Fichtenbauer betonte die Bedeutung der Volksanwaltschaft als unabhängige Einrichtung. Aufgrund des verfassungsgesetzlichen Rechts, dass sich jedermann bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteter Missstände in der Verwaltung beschweren kann, hat sich die Volksanwaltschaft zu einem fundamentalen Baustein des Rechtsstaates entwickelt. Die Volksanwaltschaft sei daher aus dem Rechtsschutz nicht mehr wegzudenken, so Fichtenbauer.