am 14.7.09 erhielten wir eine email mit folgendem text:
„Am Mittwoch, 22. Juli werden durch die Magistratsabteilung 65 – Rechtliche Verkehrsangelegenheiten ab ca.
14 Uhr Kontrollen an den Fiaker-Standplätzen im 1. Bezirk durchgeführt.“
die wirkung einer laenger angekuendigten kontrolle wollten wir dokumentieren. bemerkenswert war, dass noch vor beginn der amtshandlung die beamten der ma 60 den journalistInnen filmen und fotografieren verbieten wollten. auch die alkoholkontrolle bei den kutscherInnen brachte wundersames zutage:
fiakerfahrerInnen duerfen alkohol trinken und solange sie 0,79999999999 promille nicht ueberschreiten, ist das gesetzlich legal. dabei ist es allen, die personen befoerdern, untersagt auch nur einen tropfen alkohol zu sich zu nehmen. warum die fiakerInnen davon ausgenommen sind, war auch der polizei nicht klar.