Infobox VB: BAGS-KV – ein Vorreiter und Meilenstein?

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Am 17.12.2003 unterfertigte die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) sowie die Gewerkschaft (GPA/DJP, VIDA und HTV) den ersten europäischen Kollektivvertrag für den privaten Sozialbereich, welcher in der Folge im Hinblick auf die Gestaltung der Gehälter bereits am 01.01.2004, vollinhaltlich dann per 01.07.2004 in Österreich in Kraft trat.

Beide Vertragsparteien waren stolz auf den erfolgreichen Abschluss und präsentierten ihn als Vorreiter und Meilenstein! Und in der Tat profitierten zahlreiche Arbeitnehmer von dieser nun für sie geltenden arbeitsrechtlichen Grundlage. Aber es gab auch Verlierer: Vor allem ältere Mitarbeiter, die schon jahrzehntelang im privaten Sozialbereich tätig waren, hatten zum Teil massive Einbussen ihrer Lebensverdienstsumme hinzunehmen.

Und so manche Gestaltungsmöglichkeiten des Kollektivvertrages, der diese zum Teil den einzelnen Unternehmen selbst überlässt, können nicht umgesetzt und gestaltend eingesetzt werden, da die Kostenträger dies nicht zulassen.

Infobox-Redakteur Christian Aichmayr hat den Arbeitsrechtsexperten Mag. Reinhard Kaufmann, der einen Kommentar zum BAGS-KV herausgegeben hat und diesen jährlich aktualisiert, zu einem Interview zu diesem Thema gebeten.

Die technische Gestaltung der Sendung wurde von Rainer Haid wahrgenommen, die Moderation übernahm Manuela Braun.

0 Kommentare

  1. einige Anmerkungen:

    einige Anmerkungen:
    – sehr guter Beitrag
    – 3 Gewerkschaften stimmt nicht mehr; die HTV ist in der Gewerkschaft vida aufgegangen
    – Leistungsverdichtung: findet sehr wohl statt – und mittlerweile in einen kaum mehr zumutbaren Ausmaß; neben dem Normkostemodell gibt es auch – in der psychosozialen Versorgung – die so genannten Leistungspreisverhandlungen. Gerade in diesen « Verhandlungen » mit dem Land OÖ werden Betreuungsschlüssel massiv verschärft und gleichzeitig die Qualität gesenkt.
    – Aus dem Normkostenmodell ergibt sich zwangsläufig auch die Einstufung – egal, was die MitarbeiterInnen tatsächlich leisten. Einzelne Betriebsräte kommen mit den Klagen beim Arbeitsgericht kaum nach
    – was mich am Beitrag etwas stört: die « Schuld » am BAGS-KV wird vom Moderator ziemlich eindeutig der Gewerkschaft zugeschoben. Die Arbeitgeber bleiben unbehelligt.
    – was fehlt: die Thematisierung der « Feigheit » der Arbeitgeber, die sich nicht aufzumucken trauen und sich von der Politik (ganz gerne) in die gegenseitige Konkurrenz treiben lassen. Die IVS OÖ (Interessensvertretung der Sozialunternehmen) ist ein Paradebeispiel dafür.
    – leider – und das habe ich bereits arbeitsrechtlich abgeklärt – kann man als MitarbeiterIn oder als Betriebsrat den Kostenträger nicht auf Dienstgebereigenschaft klagen. So schlau sind die Kostenträger schon, dass sie nicht in diese Falle geraten
    – zukünftige Gehaltsentwicklungen: da wird vom Moderator wieder einmal ausgeblendet, dass die Stärke der Gewerkschaft nur so groß ist, wie die Beschäftigten bereit sind, auch für ihre Rechte einzutreten. Dass das ArbeitnehmerInnenbewusstsein im privaten Sozialbereich nicht unbedingt ausgeprägt ist, ist ein Faktum. Ausgenutzt wird das natürlich von den Arbeitgebern. Stichwort: « man kann doch die Klienten nicht alleine lassen, und auf eine Demo gehen oder gar streiken ».
    – Leider wird im Beitrag nicht erwähnt: die von der Gewerkschaft organisierten Demonstrationen im Zuge der BAGS-KV-Verhandlungen 2010. Die Forderung nach einer Sozialmilliarde der GPAdjp usw.
    Schade, dass der Moderator auf einem Auge halbblind ist.

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