Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich (AK Vorrat) laden zur gemeinsamen Pressekonferenz ein.
Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den EuGH
Am Podium:
• ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter: Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und Institut für Staats und Verwaltungsrecht, Universität Wien
• Mag. Dr. Christof Tschohl: Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und AK Vorrat
• RA Mag. Ewald Scheucher: AK Vorrat
• Mag. Andreas Krisch: AK Vorrat und European Digital Rights (EDRi)
Datenschutzfragen haben über die letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen und finden sich in unterschiedlichen menschenrechtlich relevanten Bereichen wieder.
In seinem diese Woche veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und verstößt insbesondere gegen die EU Grundrechtecharta.
Zur Bedeutung des Urteils und seinen möglichen Auswirkungen auf die Umsetzung in Österreich informieren die Vertreter des BIM und des AK Vorrat.
Playlist / Bonustrack:
Dan Absent — Black Eyed Peas — Lets Get Retarded (Dan Absent Remix)