Noch bis vor kurzem bestätigte der europäische Gerichtshof eine Richtlinie, wonach amtlich nicht zugelassenes Saatgut nicht verkauft werden durfte. Da die Zulassung aufwendig und teuer ist, konnten sich dies meist nur große Unternehmen leisten.
Jetzt hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass Bauern alten Gemüse- oder Getreidesorten auch dann anbauen und verkaufen dürfen, wenn sie nicht lizensiert und ins Saatgutregister eingetragen sind.
Charls Darwin meinte einst treffenderweise:
Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand.