Gespräch mit einem der Aktivisten und seinem Anwalt
In Salzburg protestierten 2 TierrechtsaktivistInnen vor einem Restaurant, in dem Hummer lebend gekocht wurden. Die BH gab einem der beiden eine Geldstrafe wegen Störens der Öffentlichen Ordnung. Dieses Verfahren wurde am Landesverwaltungsgericht Salzburg durchgeführt und dabei geschah Erstaunliches: Die Richterin hob nicht nur die Straferkenntnis auf sondern verdonnerte den Restaurantbetreiber dazu, ab sofort mit einem elektrischen Betäubungsgerät die Hummer vor dem Kochen zu betäuben, wie es das Tierschutzgesetz vorsieht, andernfalls dürfe er nicht mehr Hummer servieren!