Ende Juni 2018 traf der österreichische Verfassungsgerichtshof eine wegweisende Entscheidung. Ab sofort muss in persönlichen Dokumenten neben „Weiblich“ und Männlich“ ein weiterer Geschlechtseintrag vorgesehen sein. Die Bedeutung dieses höchstgerichtlichen Urteils liegt vor allem auch darin, dass die Existenz von geschlechtlicher Vielfalt fortan nicht mehr in Frage gestellt und pathologisiert werden darf. Damit ist für die Anerkennung intergeschlechtlicher Menschen ein erster wichtiger Schritt getan, dem noch – etwa in den Bereichen Medizin und Bildung – weitere folgen müssen.
Die Studiodiskussion geht daher u.a. den Fragen nach, wie durch die normative Festschreibung von Geschlechterrollen Tabuisierung und Diskriminierung zum Ausdruck kommen, welche Ziele der Kampf um die uneingeschränkte Anerkennung von intergeschlechtlichen Menschen verfolgt und was Politik und gesellschaftliche Instanzen dazu beizutragen haben.
Mit Luan Pertl (Verein Intergeschlechtliche Menschen Österreich) und Alice Moe (YOUnited Jugendgruppe Hosi Linz).
Moderation: Martin Wassermair