Ausgangslage: Großbritannien möchte ein neues AKW bauen und braucht dafür eine kräftige Preisstützung aus Steuergeldern. Grundsätzlich nicht erlaubt, hat die EU-Kommission dennoch eine Genehmigung für dieses Subventionierungsmodell erteilt. Österreich hat gegen diese Entscheidung geklagt – und ist damit beim Europagericht – erstinstanzlich – abgeblitzt. Weil EURATOM.
Nun rumort es auf diversen politischen Ebenen und auch am Energiemarkt – endlich! Für uns war es ja keine große Überraschung, dass der primärrechtliche EURATOM-Vertrag seinen Schützling, die Atomindustrie, sicher vor den Anforderungen des freien Wettbewerbs bewahren würde, aber jetzt scheint diese Erkenntnis auch breiter durchzudringen. Könnte es sein, dass dieses Urteil indirekt eine längst überfällige EURATOM-Reformdebatte auslöst? Die Zeichen stehen gut – wenn alle Kräfte jetzt dranbleiben, schaffen wir es vielleicht, diesen gesetzgewordenen Protektionsmechanismus EURATOM dorthin zu entsorgen wo er hingehört: auf die Müllhalde der Geschichte!