Anmerkungen und Erläuterungen zur Arbeiterkammerwahl 2019
In einem Rhythmus von fünf Jahren wird das „Parlament der ArbeitnehmerInnen“, im Rahmen der Arbeiterkammerwahl, die in Kärnten vom 4. bis 13 März stattfindet, gewählt. Für die 70 Sitze in der AK-Vollversammlung bewerben sich fünf wahlwerbende Gruppen. Rund 170.000 ArbeitnehmerInnen sind stimmberechtigt. Grundlage für das Wirken der Interessenvertretung ist das Arbeiterkammergesetz.
Im Studiogespräch mit Cordula Wadl und Heinz Pichler resümiert der amtierende Präsident der AK Kärnten Günther Goach die Aktivitäten der letzten Jahre, gibt Einblick in das AK-Zukunftsprogramm und erläutert, warum das Zitat „Bildung ist wirtschaftlicher und sozialer Rohstoff“ sein Wirken alltäglich leitet und begleitet.