Seit ca. einem Monat gibt es in Graz zwei Schutzzonen – im Volksgartenpark und im Metahofpark. Argumentiert wird mit dem Sicherheitspolizeigesetz: Minderjährige seien im besonderen Ausmaß durch die Begehung strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetzbuch und dem Suchtmittelgesetz bedroht. Mit dem Mittel der Schutzzone kann die Polizei dort Menschen wegweisen, von denen anzunehmen ist, dass sie strafbare Handlungen setzen. Also Minority Report in Graz – Verbrechen verhindern, bevor sie überhaupt begangen wurden?
Auch für den Juristen Philipp Hense-Lintschnig ist das eines der Probleme von Schutzonen. Im Interview erklärt er die rechtlichen Grundlagen und Problematiken dahinter.
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