Das Gleichbehandlungsgesetz – rechtliche Grundlagen – Erfahrungen aus der Praxis
Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung und Belästigungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Das Gleichbehandlungsgebot gilt in der Arbeitswelt, bei Gütern und Dienstleistungen,dem Sozialschutz und der Bildung, wobei nicht bei allen Diskriminierungsgründen der gleiche Schutz besteht. Zur Geltendmachung einer (sexuellen) Belästigung stehen Betroffenen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.
Mehr dazu berichten die ExpertInnen:
Mag.a Katharina Raffl, Regionalanwältin
Mag.a Constanze Pritz-Blazek, Gleichbehandlungsanwältin
Mag. Florian Panthène, Gleichbehandlungsanwalt
Sendungsgestaltung und Moderation
Teresa Lugstein
Selbsthilfegruppe Überlebt für Frauen und Mädchen mit sexuellen Missbrauchserfahrungen
http://www.akzente.net/Selbsthilfegruppen-fuer-Maedchen-un.747.0.html