Sendung vom 24.09.2019 von Christina Vivenz
“Braucht es ein neues Gewaltschutzgesetz?
Hintergrundgespräch mit Gewaltschutzexpertinnen
Wir laden am Freitag, 20.09.2019, 09:00 Uhr zu einem Hintergrundgespräch vor Ort, in der Opferschutzeinrichtung ein, mit Rosa Logar (Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle) und Sonja Aziz (Opfervertreterin) in die Wiener Interventionsstelle (Neubaugasse 1/3, 1070 Wien), bei der wir Ihnen die Arbeitsrealität einer Opferschutzeinrichtung näherbringen und aufzeigen, welche Maßnahmen es tatsächlich für einen guten Gewaltschutz bräuchte.
Die frühere Regierung hat im Rahmen einer Task Force ein Gewaltschutzpaket beschlossen. Die präsentierten Maßnahmen wurden als Gesetzesinitiative in die Begutachtung geschickt. Doch auf die drängenden Probleme von Opferschutzeinrichtungen liefert das Paket wenig oder keine Antwort. Über 65 Expert_innen haben zu den Gesetzesentwürfen kritisch Stellung genommen. Strafrechtsexpert_innen, Richter_innen, Staatsanwält_innen und Opferschutzeinrichtungen forderten wiederholt, dass die Stellungnahmen berücksichtigt werden, denn viele Punkte des Gewaltschutzpakets sind unausgereift und sogar kontraproduktiv. Ihre Stimmen blieben jedoch ungehört. Im Juli wurde von ÖVP und FPÖ ein Fristsetzungsantrag eingebracht, der es möglich macht, dass die Gesetze in unfertiger Form noch vor der Wahl beschlossen werden – auch ohne, dass sie nochmals im Justiz- oder Gleichbehandlungsausschuss diskutiert werden. Die Wiener Interventionsstelle fordert: Die Verhinderung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt darf kein Wahlkampfthema werden; dazu ist es zu wichtig! Die realen Probleme der Opfer und ihre Rechte müssen im Zentrum stehen!
Dabei werden die beiden Gewaltschutzexpertinnen aus ihrer tagtäglichen Arbeit berichten und u.a. Hintergrundinformationen zu folgenden Themenaspekten geben:
• Notstand in der Betreuung: Was bedeuten zu knappe finanzielle Mittel, für eine Opferschutzeinrichtung, die jährlich über 5800 Opfern von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen betreut? Was heißt es für Betroffene, wenn aus Ressourcenmangel jährlich nur 5½ Stunden Beratung für sie zur Verfügung stehen, während sich Gerichtsverfahren über Monate erstrecken können?
• Rückgang der polizeilichen Betretungsverbote: Warum haben 388 Opfer im Vorjahr keinen polizeilichen Schutz durch ein Betretungsverbot erhalten? Was bedeutet das für sie?
• Eine Frage der Schwerpunktsetzung: Welche Maßnahmen finden im vorgelegten Gewaltschutzpaket (keine) Beachtung? Welche sind problematisch aus Sicht der Opferschutzeinrichtung?
• Opferrechte: Wie wird mit Opfern im Strafverfahren umgegangen? Welche Missstände zeichnen sich hier ab?
• Kinderrechte: Warum erhalten Kinder die Zeug_innen von Gewalt werden, derzeit keine ausreichende Hilfe? Und was bräuchte es?”
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (Domestic Violence Intervention Centre Vienna)
1070 Wien, Neubaugasse 1/3
Tel.: 01/585 32 88, Fax: 01/585 32 88-20
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