Flüchtlingsbetreuung neu – welche Folgen hat die Verstaatlichung?

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Am Tag vor Bekanntwerden des Ibiza-Videos am 17. Mai 2019 hat die parlamentarische Koalitionsmehrheit aus ÖVP und FPÖ noch den Gesetzesbeschluss gefasst, mit der Einrichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) die Rechts- und Rückkehrberatung von Flüchtlingen in Zukunft zu verstaatlichen. Was Innenminister Herbert Kickl in den letzten Tagen der schwarz-blauen Regierung noch als restriktive Notwendigkeit bezeichnete, sorgte bei Opposition und NGOs sogleich für lautstarke Kritik. Auch die UNHCR äußerte massive Bedenken, dass nun das Innenministerium die Rechtsvertretung der Asylwerbenden gegenüber dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übernehmen soll, das im gleichen Hause angesiedelt ist. Umso größer waren die Hoffnungen, dass nach der neuen Allianz aus Volkspartei und Grünen die BBU nicht mehr vorgesehen sei – was sich nach Vorlage des Regierungsprogramms zu Jahresbeginn 2020 als Fehleinschätzung erwiesen hat.

Die Studiodiskussion ging daher u.a. den Fragen nach, warum die Unabhängigkeit der Rechtsvertretung im Asylwesen von entscheidender Bedeutung ist, welche Interessen einer Verstaatlichung zugrunde liegen und womit zivilgesellschaftliche Organisationen in diesem Bereich in weiterer Folge zu rechnen haben.

Mit Maria Berger (ehem. Justizministerin, ehem. EuGH-Richterin) und Christian Schörkhuber (Flüchtlingsbetreuung Volkshilfe OÖ).

Moderation: Martin Wassermair

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