Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Job & Coronavirus vermittelt die website „jobundcorona“ – herausgegeben von Arbeiterkammer (AK) und dem österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).
Ein wichtiger Punkt darin ist die „Corona-Kurzarbeit“. Dieses Paket wurde von der Sozialpartnerschaft geschnürrt, um ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen in dieser Krise finanziell zu stärken.
Antworten zu Arbeitsrecht gab Werner Anzenberger, Jurist bei der Arbeiterkammer Steiermark, in der Sendereihe „Pflegestützpunkt. Wie wir pflegen und pflegen wollen“. Auszüge aus diesem Interview vom 20.03.2020 sind für FAQ zusammengefasst, sowie mit Aktuellem ergänzt!
Es geht um arbeitsrechtliche Aspekte wie Betreuungspflichten oder die Regelung bei Lehrlingen. Was bedeutet Corona-Kurzarbeit konkret? Gibt es Richtlinien oder Empfehlungen, welche Operationen noch durchgeführt werden dürfen und wie wird Pflege- und Ärztepersonal geschützt?
Gestaltung: Karin Schuster
Infos zum Thema Corona & Arbeit:
Für alle Fragen gibt es eine bundesweite ÖGB/AK Hotline 0800/22 12 00 80 (MO – FR von 9 – 19 Uhr) und die dazugehörige Homepage www.jobundcorona.at
Hinweis: Fragen & Antworten in vielen Sprachen!
Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Handhabung der „Corona-Kurzarbeit“ für Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Sozialpartner: Handlungsanleitung Corona Sozialpartnervereinbarung.pdf (Stand: 20.03.2020 18:08)
Coronavirus – Hotline des Sozialministeriums
Fotocredit: Jennifer Damith auf Facebook