Mildesturteile und Freisprüche wegen fahrlässiger Tötung von Seibane Wague

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Am 9. November 2005 sprach Richter Pohnert das Urteil im Prozess wegen fahrlässiger Tötung von Seibane Wague (noch nicht rechtskräftig). Zwei der Angeklagten wurden zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, die restlichen acht Angeklagten wurden freigesprochen!

Das milde Urteil zeichnete sich schon im Laufe des Verfahrens ab. Nie war davon auszugehen, dass die Verantwortichen zur Rechenschaft gezogen werden. Und nun steht es fest:

Der Notarzt und ein Polizist (er hatte Seibane Wague mit seinem ganzen Körpergewicht über lange Zeit belastet) wurden wegen fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten bedingter Haft (noch nicht rechtskräftig) verurteilt.

Die restlichen Angeklagten wurden freigesprochen. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.

Mit anderen Worten: Die Amtshandlung war zwar rechtswidrig, wie der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erkannten, jedoch können die Angeklagten nichts für ihr Verhalten, da sie es ja nicht besser wissen konnten.

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