Präsentation der österreichweiten Jugendstudie „Recht auf Schutz vor Gewalt“

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  • 20201201_FW_Recht auf Schutz vor Gewalt_PresseclubOOE_51-20
    51:20
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Ein Pressegespräch vom OÖ Presseclub im OÖ Kulturquartier.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der österreichischen Bundesländer setzen sich als weisungsfreie Ombudsstellen für die Rechte junger Menschen ein. Der gesetzliche Auftrag basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention und umfasst ein breites Leistungsspektrum: von kinderrechtlicher Beratung und Intervention im Einzelfall bis hin zu präventiven Maßnahmen, wie etwa Workshops an Schulen zu jugendrelevanten Themen, mit der Zielsetzung, allen jungen Menschen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Dem Recht auf Schutz vor Gewalt kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Denn obwohl in Österreich Gewalt in der Erziehung seit über 30 Jahren verboten und das Recht auf Schutz vor Gewalt seit dem Jahr 2011 im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes verankert ist, wachsen nach wie vor viel zu viele Kinder mit Gewalterfahrungen auf. Gewalt an sowie unter Kindern und Jugendlichen findet in der Freizeit, in den Familien sowie an Schulen und im Internet statt. Junge Menschen sind dabei in vielfacher Form betroffen, als Opfer, als Täter*innen, als Mittäter*innen, als Zuschauer*innen. Daraus ergibt sich für die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften der gesellschaftspolitische Handlungsauftrag, auf die Situation der Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu machen und gezielte Maßnahmen zu forcieren, damit diese vor Gewalt geschützt werden. Durch den direkten Kontakt mit jungen Menschen, gestützt auf empirische Daten, gilt es, das Wissen über die Gewaltproblematik kontinuierlich abzusichern, zu aktualisieren und die kinderrechtlichen Aktivitäten weiterzuentwickeln. Im Auftrag der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften führte das Institut für Jugendkulturforschung eine österreichweite Studie zu Gewalt- und Mobbingerfahrungen von Jugendlichen in unterschiedlichen Sozialräumen sowie zum Umgang junger Menschen mit Gewalt und Mobbing durch.

Es sprechen:

  • Mag. a Elisabeth Harasser, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Tirol
  • Prof. Mag. Bernhard Heinzlmaier, Vorsitzender des Instituts für Jugendkulturforschung
  • Mag. a Denise Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Steiermark
  • Mag. a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin des Landes OÖ

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