Im Gespräch mit Michael Krumböck, RAA der Kanzlei Kirchmauer, spezialisiert auf Tierschutz und NGOs.
Die Bgld Landesregierung hat einen Antrag für eine Verordnungsprüfung an den VfGH gestellt. Es geht um den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung, um das geringe Platzangebot und die mangelnde Stroheinstreu.
Argumentiert wird, dass das dem Staatsziel Tierschutz, dem öffentlichen Interesse an Tierschutz, dem Tierschutzgesetz und der EU-Richtlinie zu Schweinen widerspricht.
Noch heuer soll das Urteil fallen. Es könnte das Ende des Vollspaltenbodens bedeuten.