Von 1852 bis 1971 war der Paragraf 129Ib des Österreichischen Strafgesetzbuchs Voraussetzung der Verfolgung homosexueller Handlungen. Auch in der Zeit des Nationalsozialismus, wobei die Verfolgung zwischen 1938 bis 1945 intensiviert wurde. Auf Basis ihrer Forschungsarbeiten aus über zwei Jahrzehnten erläutern die beiden Leiter von QWIEN – Zentrum für queere Geschichte – Mag. Andreas Brunner und Mag. Hannes Sulzenbacher – die Grundzüge und Besonderheiten der Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der NS-Zeit.