Einschränkung des Fremdenrechts

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Dr. Helmut Blum ist ein renommierter Linzer Anwalt. Der sehr distingiert und zurückhaltend auftretende Herr ist einer der bekanntesten und erfolgreichsten Anwälte Österreichs wenn es darum geht Rechte von Asylwerberinnen und Asylwerbern zu verteidigen.

Im November des Vorjahres gelang ihm, wie erst jetzt öffentlich bekannt wurde, ein weitreichendes Urteil beim Europäischem Gerichtshof zu erwirken. Auf Grund eines Abkommens zwischen der EU und dem Türkischen Staat sind alle Änderungen im österreichischen Fremdenrechtsgesetz seit 1995 auf türkische StaatsbürgerInnen nicht anzuwenden. Dieses Urteil hat nicht nur die Auswirkung, dass für türkische Staatsangehörige die Fremdenrechtsbestimmungen mit Stand 1995 gelten (und seither gabe es viele Verschärfungen), sondern dass dieser Grundsatz nun im ganzen EU-Raum anzuwenden ist.

Andi Wahl sprach mit Dr. Blum über dieses Urteil, seine Auswirkungen und wie es dazu kam.

Wir wünschen Dr. Blum noch recht viel solche Erfolge in seinen Bemühungen dafür zu sorgen, dass Recht Recht bleibt.

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