Die Verwaltung von Flucht wird in Europa durch die Verordnung Nummer 343 von 2003 geregelt, die herkömmlich unter Dublin II bekannt wurde. Mittels dieser Verordnung regeln die EU-Staaten ihre Zuständigkeit für die einzelnen Asylanträge.
23. mája 2012
24. mája 2012
Elfi Oblasser