BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN – Europäische Bürgerinitiative

Podcast
in Graz verstrickt
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Protestsongs

Veranstaltungs-Aufzeichnung, Teil 1: Impulsvortrag

Vortrag und Diskussion mit Ulrike Sambor & DI Klaus Sambor, Attac Grundeinkommen

Moderation DI Jörg Knall, Attac Graz

Veranstaltet von Attac Graz

In Kooperation mit AMSEL – Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen

Diskutiert werden Fragen wie:

  • BGE – was ist das überhaupt?
  • Wer geht dann noch arbeiten, und warum?
  • Wer soll das bezahlen?
  • Wie hoch soll das BGE sein?
  • Verbessert das BGE den Wohlstand der BürgerInnen?
  • Wie wird die Europäische Bürgerinitiative organisiert?

Gleich ob BefürworterIn oder Skeptiker, alleine die Überlegungen zur Realisierung des Grundeinkommens weiten das Blickfeld und schärfen das Denken für mögliche Beiträge zur Entschärfung bzw. Lösung der Krisen unserer Zeit.

Die Europäische Bürgerinitiative

Die EU Richtlinie für die Europäische Bürgerinitiative wurde ab 1. April 2012 in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten übernommen. VertreterInnen aus 14 Mitgliedsstaaten haben sich entschlossen, für die Verbesserung des sozialen Bereiches in der EU eine Europäische Bürgerinitiative zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in der EU zu fordern.

http://attac.at/graz

0 Kommentare

  1. Meine sehr geehrten Damen und Herren,
    liebe Freunde, Mitstreiter für das BGE

    Ich bin ein Befürworter, und „STREITER“ für das Grundeinkommen, und um in dieser gemeinsamen Sache auch voranzukommen, empfehlen WIR eine gemeinsame ANKLAGE beim EUGH, nähere Erklärung

    In dem Artikel 25 postuliert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Anspruch eines jeden Menschen auf ein soziales Existenzminimum und auf ein System der sozialen Sicherheit.
    Liebe Leute, das sind die Allgemeinen Menschenrechte,
    und wie WIR das so sehen, werden die in den europäischen Staaten mit Füssen getreten, …..
    WACHT mal ALLE AUF,
    RECHT ist, was RECHT ist!!!!!
    Jeder Mensch hat hier nach einen Anspruch
    auf die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für sich selbst und seine Familie, der ihm Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich
    Nahrung,
    Kleidung,
    menschenwürdiger Wohnung,
    ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge
    gewährleistet;
    auf eine Sozialversicherung als soziale Absicherung gegen Alter,
    Arbeitslosigkeit,
    Krankheit,
    Invalidität (Erwerbsunfähigkeit),
    Verwitwung und unverschuldeten Verlust seiner Unterhaltsmittel.
    Der UNSozialpakt nimmt das Recht auf soziale Absicherung in Artikel 9 und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard in Artikel 11 wieder auf und trifft hierzu detailiertere — und für die Vertragsstaaten verbindliche — Regelungen.
    Darüber hinaus — quasi im Vorgriff auf die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention — verpflichtet Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Staaten zu Schutz und Hilfe für Mutter und Kind, und zwar gleichermaßen für eheliche und uneheliche Kinder. Diese besondere Hilfe und Unterstützung wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jedoch nicht weiter beschrieben, Art. 25 Abs. 2 beschreibt insoweit nur einen Programmsatz, der alle Staaten zu besonderer Fürsorge für Mütter und ihre Kinder verpflichtet.
    und LEUTE; lesen bildet,
    weil dann kennt man auch seine RECHTE!!!!
    ff – http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

    WIR sollten uns diesbezueglich koordinieren.
    mfg
    Harald Matschiner alias PEACEMAKER
    Sprecher der des GP
    http://menschen21.wordpress.com
    und/oder
    http://wirkandidieren.wordpress.com

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  2. « Wir », die Personen, die den Vorschlag für unsere Europäische Bürgerinitiative eingebracht haben, sind Bürgerinnen und Bürger aus 14 Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei, Spanien) unterschiedlich in ihrer Kultur, Sprache, sozialem Interesse und politischen und religiösen/philosophischen Hintergrund, aber teilen gemeinsam die Ansicht, die hier (in unserer Europäischen Bürgerinitiative für das Bedingungslose Grundeinkommen) präsentiert wird.
    Dabei haben wir die Finanzierbarkeit deshalb nicht angesprochen, da sie auf jeden Fall (bei politischem Willen) gegeben ist, aber es für die Finanzierung sehr unterschiedliche Vorschläge gibt. Auch bei der Scweizer Volksinitiative zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens ist man so vorgegangen, dass man die grundsäliche Frage stellt, die Finanzierung aber als nächsten Schritt sieht.
    Wir glauben, dass es nicht nur um Bewusstseinsbildung für das Bedingungslose Grundeinkommen geht, sondern – wenn wir im Sept. 2013 nach der Unterzeichnung von 1 Million UnterstützerInnen im EU-Parlament ein Hearing geben wird, es bereits eine so problematische soziale Situation geben wird, dass man sehr wohl ernsthaft nach konkreten Lösungsansätzen im sozialen Bereich suchen wird. Und dazu wäre das Bedingungslose Grundeinkommen ein Baustein, der benützt werden könnte.

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  3. Diese breitere Diskussion halte ich durchaus für möglich. Zumindest gab es diese in unseren Medien als eine entsprechende Petition an den Bundestag
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1422
    öffentlich diskutiert wurde. Allerdings wurde in dieser Petition ausdrücklich verlangt:
    « Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen. »
    Deshalb konzentrierte sich die Diskussion teilweise darauf. Deshalb sollte bei der Europäischen Bürgerinitiative darauf geachtet werden, dass dies nicht der Fall ist. Und die Diskussion bestand hauptsächlich aus Zeitungsartikeln. Diese spiegelten hauptsächlich die herrschende Meinung wieder. Eine wirkliche Diskussion unter Einbeziehung auch der aktiven Gruppen gab es kaum.

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  4. Das war eine gute Zusammenfassung zum bedingungslosen Grundeinkommen. Selbst die Kritik an der Mehrwertsteuerfinanzierung war vorhanden. Deshalb habe ich die Verweise mitsamt Ankündigungstext an unsere Initiative Grundeinkommen Dresden und Umgebung weitergeleitet. Lediglich das nichtmonetäre Grundeinkommen (z.B. kostenloser ÖPNV, kostenlose Bildung, kostenlose Gesundheitsversorgung, kostenlose Grundstrommenge usw.) hatte ich vermisst. Nur so kann das BGE einen Beitrag zur Überwindung des Warensystems leisten. Aber in 1 h kann auch nicht alles angesprochen werden. Somit ist das nur eine Ergänzung, keine Kritik.

    Bei der Europäischen Bürgerinitiative ist allerdings zu beachten, dass dies nur eine Petition / ein Volksantrag ist. Wenn dies gegen die Interessen der Regierenden oder gar der Herrschenden ist, wird dies im Regelfall abgelehnt. Dagegen können wir nicht allzu viel tun. Dass die Bevölkerung unmittelbar beschließt, ist nicht vorgesehen. Somit sollten die Erwartungen nicht zu groß sein.

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    • Danke für den ausführlichen und wohlwollenden Kommentar. Die Ergänzung bzgl nichtmonetäres Grundeinkommen sollte auch mMn intensiver diskutiert werden.
      Bzgl EBI ist wahrscheinlich auch den InitiatorInnen relativ klar, daß der Antrag selbst bei Erfolg (mehr als eine Million Unterschriften) mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. Jedoch ist zu erwarten, daß durch die EBI das BGE breiter diskutiert werden wird, was die EBI aus meiner Sicht wieder sehr wertvoll macht.

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