In Österreich gibt es nach wie vor keine einheitlichen Standards für die Unterbringung von Asylwerber und -werberinnen. Jedes Bundesland schafft seine eigenen Rahmenbedingungen, eine bundesweite Kontrollinstanz, die darüber wacht, dass Flüchtlinge nach menschenrechtlichen Kriterien untergebracht werden, gibt es nicht.
Das zeigt sich beispielsweise bei einem Vergleich zwischen Wien und dem Burgenland. Das ist schon dewegen nicht uninteressant, weil beide politischen Einheiten von SozialdemokratInnen verwaltet werden.