Meldungen 24.01.24

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  • 24_01_24_Meldungen
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Meldungen 13.11.24
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„Nur was besprechbar ist, kann auch gestaltet werden“ – Norbert Prinz
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Meldungen 06.11.24
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Räumung der Fischa-Au bei Lichtenwörth
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Trump gewinnt USA-Präsidentschaftswahl
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Riot Not Diet
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Graz gegen den Rechtsruck
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„Wir wollen die Vielfalt der Stadt zeigen“ – Fiston Mwanza
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Meldungen 23.10.24

Österreichischer Neurochirurg bei rechtsextremen Treffen in Potsdam
Nach den Recherchen von Correctiv wurde auch bekannt, dass ein Neurochirurg aus Österreich an dem Treffen in Potsdam teilnahm. Die Privatklinik in Kärnten beendete nun den Vertrag mit dem Neurochirurg der als Belegarzt die Infrastruktur des Spitals nutzte, schreibt die Kleine Zeitung. Seine Frau war ebenfalls anwesend und war Ersatzgemeinderätin der ÖVP.

Neue Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt
Jetzt ist es so weit: Seit Montag dem 22.1. gibt es eine Beschwerdestelle für Polizeigewalt in Österreich. Nachdem viele Organisationen bereits versucht haben Fälle von Polizeigewalt eigenständig zu dokumentieren, wurde diese nun im Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung angesiedelt, berichtet der Standard.
Kritik gibt es jedoch schon: Organisationen die sich bereits seit Jahren mit Polizeigewalt beschäftigen, kritisieren, dass keine unabhängige und zivilgesellschaftliche Organisationen miteinbezogen werden.

Auch miterlebte Gewalt soll als Gewalt gelten
Landen Trennungen vor Gericht, wird es für Kinder oft besonders schwer. Ein Leitfaden des Justizministeriums will dazu anregen, bestimmte Annahmen kritischer zu hinterfragen, schreibt der Standard.
Neben vielen weiteren Punkten wird miterlebte Gewalt im Leitfaden zur psychischen Gewalt gezählt und zusätzlich auch nochmals extra behandelt. „Ein Zuhause ist bei miterlebter Gewalt kein sicherer Ort mehr”, heißt es in dem Leitfaden.
Patricia Hofmann ist als Anwältin auch in der juristischen Prozessbegleitung tätig, sie erklärt dem Standard:
“Es gibt Fälle, wo der gewaltbetroffene Elternteil aus Angst zu etwas zustimmt, um der Situation zu entkommen, und im Grunde gar keine Einvernehmlichkeit vorhanden ist, wovon das Gericht aber sehr oft ausgeht”. Sie sieht den Leitfaden als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und für eine breitere Perspektive auf das Kindeswohl und Gewaltschutz einstuft.

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