In der heutigen Ausgabe hört ihr zwei Gespräche. Die erste Diskussion rund eine Arbeitszeitverkürzung unter vollem Lohnausgleich stammt aus dem Kontrast Podcast. Im zweiten Gespräch erwartet euch eine Diskussion rund um das Thema Gefälligkeitsberichterstattung und das Fehlen der Werbeeinnahmen bei Printzeitschriften.
Arbeitszeitverkürzung mit vollem Gehalt: Die 4-Tage-Woche
Sie ist das wohl beliebteste-Arbeitszeitmodell bei Arbeitnehmenden. Schon klar. Allerdings bietet eine Arbeitszeitverkürzung auch für Arbeitgebende einige Vorteile: Mehr Motivation, weniger Krankenstände, weniger psychische Belastung bei Angestellten. Das alles sind Argumente, die für eine Reduktion der Arbeitszeit sprechen. Dagegen fordert die Industrie in den vergangenen Tagen eine 41-Stunden Woche, auch bei gleichem Gehalt.
Zu den Vorzügen der 4-Tage-Woche hört ihr einen Ausschnitt des Kontrast Podcast.
Werbung im Journalismus: Überlebenswichtig und Gefährlich zugleich
Qualitätsmedien haben mit fehlendem Geld zu kämpfen. Dabei wurde es in den vergangenen Jahren noch schwerer. Denn Werbekundschaft wandert zunehmend ins Internet ab. Denn dort kann das Zielpublikum genauer eingegrenzt werden und es können gezielte Inhalte an einen genau eingegrenzten Personenkreis zugespielt werden. Das alles ist im Print nur sehr beschränkt bis gar nicht möglich.
Um Werbekundschaft zu behalten, kommt manchmal eine sogenannte Gefälligkeitsberichterstattung zum Einsatz. Das bedeutet, dass journalistische Prinzipien übergangen werden, um positiv über ein Unternehmen zu berichten. Im Gegenzug schalten Unternehmen Werbung in diesen Zeitschriften.
Darüber sprechen im Podcast des österreichischen Presserats der Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer, Unternehmenssprecherin von SPAR Österreich Nicole Berkmann und der stellvertretender Chefredakteur des Recherche-Magazins Dossier Georg Eckelsberger mit Host Luis Paulitsch.