Die Gesetzgebung in der Europäischen Union

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Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler Universität, erklärt, wie die Gesetze in der EU zustande kommen und wie sich das auf Österreich auswirkt. Eine weitere Sendung der Reihe Demokratie und I – das Wahljahr 2o24 im FROzine.

Leidenmühler sagt, dass neben dem Frieden, ein zentrales Ziel der Europäischen Union das Herstellen eines Binnenmarktes ist. Es geht darum, dass zwischen den 27 Staaten ein einheitlicher Wirtschaftsraum entstehen soll, in dem Waren frei fließen können, Arbeitskräfte sich frei bewegen können, Unternehmen, Dienstleistungen, aber auch das Kapital frei fließen können. Die meisten EU-Gesetze dienen dazu, dass dieser Binnenmarkt hergestellt wird.

Ein Mann steht vor einer weißen Wand und lächelt in die Kamera. Er hat die Hände in den Hosentaschen.
Franz Leidenmühler

Damit dieser Binnenmarkt funktioniert, muss es einheitliche Standards geben, was die Produktsicherheit angeht, aber auch, was die Zusammensetzung von Produkten angeht. Leidenmühler gibt als Beispiel an: „Wenn ein Energydrink aus Österreich in Frankreich nicht verkauft werden darf, weil zu viel Taurin drinnen ist, ist das ein Problem im Binnenmarkt. Daher muss es EU-weit einheitliche Standards für Energydrinks geben.“

Wie diese Gesetze zustande kommen, ist nicht ganz einfach, auf der Seite des Europäischen Rates wird es in der Kurzversion so erklärt:

  1. Die Europäische Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag.
  2. Der Rat und das Parlament nehmen einen Gesetzgebungsvorschlag entweder in erster oder in zweiter Lesung an.
  3. Erzielen beide Organe in zweiter Lesung keine Einigung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen.
  4. Ist die vom Vermittlungsausschuss vereinbarte Fassung in dritter Lesung für beide Organe annehmbar, wird der Rechtsakt erlassen.

Wird ein Gesetzgebungsvorschlag zu einem beliebigen Zeitpunkt des Verfahrens abgelehnt oder können das Parlament und der Rat keinen Kompromiss erzielen, so wird der Vorschlag nicht als Rechtsakt erlassen und das Verfahren endet.

Leidenmühler kritisiert, dass Politiker*innen und Medien oft mit dem Bild arbeiten, dass alles, was gut ist, hätte man selber gemacht und alles Schlechte, dafür wäre die EU verantwortlich.

„Es ist so diese alte Schmiede der nationalen Politik, wo man sich dann hinstellt und sagt, wir wollten ja eh was anderes erreichen, aber die EU hat uns das aufs Auge gedrückt und wenn da mal was Positives aus Europa kommt, dann kann man sagen, wir haben das gemacht in der EU und damit wird ein Bild entwickelt, dass die nationale Regierung das Schutzschild ist und die EU, die wollen uns immer nur Böses. […] Das sorgt dann insgesamt natürlich für eine gewisse europafeindliche Stimmung, weil man glaubt, die EU, denen fällt immer nur Blödsinn ein und die wollen uns immer nur was schlechtes.“

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