Smart Meter laut Rechnungshof ein Desaster sondergleichen

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Der Österreichische Rechnungshof (RH) nahm 2023, aufgrund der rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Dimension, des nachhaltigen Eingriff in die flächendeckende Strommessung und damit auch in unsere Privatsphäre, nochmalig den Überwachungszähler Smart Meter in ihren Prüfplan auf.
Mit dem Prüftitel „Intelligente Messgeräte (Smart Meter)-Einführungsstand 2022“ ist eine tiefergehende Verantwortlichkeit der handelnden Akteure unter die Lupe genommen worden. Das geglättete veröffentlichte Ergebnis dieser RH-Prüfung zeigt gelinde gesprochen eine erschreckende Verantwortungslosigkeit der Österreichischen Politik, ein normierendes Versagen der „Behörde“ E-Control und ein flächendeckendes dilettieren der österreichweiten Energieversorger bei Technik und Einführung dieser elektronischen Messgeräte schonungslos auf.
Damit könnte damit ein unfassbarer Skandal an die Öffentlichkeit kommen. Aber, es wird seit langem bewusst darüber geschwiegen. Warum? Weil allesamt bestens bezahlte Akteure in Österreichs Polit-und Wirtschaftslandschaft, welchen der Schutz von Stromkonsumentinnen in Haushalten vor unliebsamer Überwachung, unliebsamen Kostensteigerungen und unliebsamer Bevormundung durch die Einführung dieses Smart Meter und dessen Folgen herzlich Egal ist, den Vorgaben aus Brüssel jedoch untertänigsten Vorschub geleistet wird. Einziges Interesse aller beteiligten Akteure in diesem unwürdigen Schauspiel scheint allein das hohe Maß an Profiten, sowie eine in Demokratien unwürdige Entmündigung aller Stromkund:innen sein.

 

0 Kommentare

  1. Danke für diesen Bericht. Er zeigt wieder einmal wie Ankündigungen in höchsten Tönen letztlich versanden und am Ende niemand mehr davon wissen will. Dabei fließt viel Geld, Beteiligte erhalten für nicht erbrachte oder gering erbrachten Leistungen hohe Zahlungen. Eine wirkliche Aufarbeitung findet nicht statt, Verantwortliche verstecken sich hinter undurchschaubaren Strukturen. Und es müssen viele dafür zahlen.

    Leider ist das kein Einzelfall, es gibt dafür viele weitere Beispiele.

    mfg
    Hermann Öllinger

    Odgovori

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