Die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung

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Gender und Recht
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Im Jahr 2008 hat sich Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Das Übereinkommen verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen gleiche Menschenrechte zu gewährleisten und gleiche Chancen zu ermöglichen. Es enthält Maßnahmen, die das gesellschaftliche Bewusstsein für Barrieren und Behinderung in allen Lebensbereichen nachhaltig verändern sollen.

Im Jahr 2023, also 15 Jahre nach der Ratifizierung, wurde die Umsetzung der Konvention durch den UN-Fachausschuss überprüft.

Das Ergebnis zeigt, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund vieler Faktoren vom gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Besonders Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen, sind aufgrund ihres Geschlechts einem zusätzlichen Risiko von Diskriminierung ausgesetzt.

Über das Ergebnis dieser Überprüfung und die Arbeit des Bundes MonitoringAuschusses unterhalten sich:

die Mitglieder des MonitoringAusschusses

Tobias Buchner (Vorsitzender),

Daniela Rammel (stv. Vorsitzende),

die Juristin der Geschäftsstelle Nina Eckstein,

&

Linda Greuter (Institut für Legal Gender Studies).