Themen: Leerstand in Wien | Räumung des besetzten Ackers in der Fischa-Au | Risiken für Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich | Strafverfügung für einen Sticker
Sendungskoordination: Stefan Resch
Debatten über Leerstand in Wien
In Wien ist Raum ein knappes Gut – trotz vieler leerstehender Gebäude und Flächen. Die Veranstaltungsreihe « Leerstand nutzen! », initiiert von der IG Architektur, beleuchtet bis Ende November die Potenziale und Hürden einer sinnvollen Nutzung leerstehender Immobilien. Ein Bündnis Wiener Institutionen stellt Forderungen für eine aktivere Leerstandspolitik auf, um leistbaren Wohnraum zu schaffen, soziale und kulturelle Projekte zu fördern und den Klimaschutz voranzutreiben. Ziel ist es, eine öffentliche Debatte anzustoßen, die über die Wahl 2025 hinaus wirkt.
Beitragsgestaltung: Lotte Worster
Räumung des Protestcamps in der Fischa-Au
In der Gemeinde Lichtenwörth, nahe Wiener Neustadt, kämpfen Aktivist*innen seit Dezember 2023 mit einem Protestcamp gegen ein Straßenbau-Projekt des Landes Niederösterreich. Für den Bau der Ostumfahrung Wiener Neustadt soll eine Schneise durch das Naturschutzgebiet in der Fischa-Au geschlagen werden. Das Protestcamp wurde am frühen Morgen des 24. Oktober geräumt, die Aktivist*innen wollen ihren Kampf jedoch fortsetzen. Vor Ort und mit Demonstrationen in Wiener Neustadt und Wien.
Beitragsgestaltung: Rosa
Wie steht es um Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich?
Chris Kratky beleuchtet aufgrund der erstinstanzlichen strafrechtlichen Verurteilung eines ehemaligen Nationalratsabgeordneten wegen verbotener Veröffentlichung während seiner parlamentarischen Tätigkeit und anhand zweier weiterer Fälle die aktuelle Situation von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in Österreich.
Dieser Beitrag wurde aus Zeitgründen gekürzt.
Strafverfügung für ein Pickerl: Stickern kann teuer werden
Sticker haben sich zu einem niederschwelligen Kommunikationsmittel im öffentlichen Raum entwickelt. Fast überall in der Stadt finden sich die kleinen Aufkleber mit häufig politischen Botschaften. Allerdings können diese Sticker als Druckwerke verstanden werden, die – auch wenn der Untergrund nicht beeinträchtigt wird – nur an sehr speziellen Stellen angebracht werden dürfen. Die Regeln dafür verstecken sich nicht nur im Gesetz, sondern auch in einer alten Verordnung der Bundespolizeidirektion für Wien.
Beitragsgestaltung: Stefan Resch