Sondergemeinderat zur FPÖ-Korruptionsaffäre
Am Donnerstag dem 14. November findet von 10:00 bis 12:00 ein Sondergemeinderat zur FPÖ Korruptionsaffäre statt. Der derzeitige Gemeinderat und ehemaliger Vizebürgermeister der Stadt Graz Mario Eustacchio ist, gemeinsam mit anderen ehemaligen FPÖ Kollegen, Mittelpunkt einer Untersuchung zu 1,8 Millionen Euro an fehlenden Spesengeldern. Bisher kamen im Zuge der bisherigen Ermittlungen weitere Verbrechen ans Tageslicht. Mittlerweile wurde gegen die Grazer FPÖ und deren Umfeld wegen Kindesmissbrauchsdarstellungen, Veruntreuung von 1,8 Mio Euro, Nötigung, gefährliche Drohung, Wiederbetätigung, Crystal Meth Produktion und Handel, Cryptobetrug und sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person ermittelt und auch Anklage erhoben. Nun hat die Grazer Regierung einen Sondergemeinderat zur Spesenaffäre einberufen. Diesen könnt ihr am Donnerstag dem 14. November von 10:00 bis 12:00 auf www.graz.at/livestream live mitverfolgen und eine Woche lang nachsehen.
Neuwahlen im Frühling in Deutschland
Nachdem Deutschlands Kanzler Olaf Scholz Mittwochabend den FDP-Finanzminister Christian Lindner entlassen hatte, folgte Donnerstagfrüh die nächste Überraschung: Anders als von Lindner angekündigt wird nicht die gesamte FDP-Ministerriege die Regierung verlassen. Verkehrsminister Volker Wissing kündigte an, zu bleiben. Stattdessen tritt er aus der FDP aus, wie der ORF berichtete. Olaf Scholz nennt als Begründung in seiner Rede: „Zu oft wurden die nötigen Kompromisse übertönt durch öffentlich inszenierten Streit und laute ideologische Forderungen. Zu oft hat Bundesminister Lindner Gesetze sachfremd blockiert. Zu oft hat er kleinkariert parteipolitisch taktiert. Zu oft hat er mein Vertrauen gebrochen. Sogar die Einigung auf den Haushalt hat er einseitig wieder aufgekündigt, nachdem wir uns in langen Verhandlungen bereits darauf verständigt hatten.“
Spätestens im Frühling 2025 ist nun in Deutschland mit Neuwahlen zu rechnen.
Russische Fakenews und Rechtsextreme nutzen Überschwemmungen in Valencia
Heftiger Regen hat Ende Oktober in weiten Teilen Spaniens für gefährliche Überschwemmungen gesorgt, 160 Menschen kamen in der eigentlich traditionell trockenen Region Valencia ums Leben.
Nun versucht Spaniens extreme Rechte mit russischer Hilfe Falschnachrichten zu verbreiten, die der Regierung Vertuschung vorwerfen und Unfrieden schüren, so berichtet der Standard. Die Fakes kennen keine Grenzen. So wurde vor verseuchtem Trinkwasser gewarnt, die Lebensmittel, die verteilt würden, seien von schlechter Qualität, und die großen Hilfsorganisationen würden in die eigene Tasche wirtschaften und selbst gespendete Kleidung auf den Müll werfen. Die Bilder von verschlammten Kleiderbergen sind echt, doch es handelte sich um nicht mehr zu rettendes Eigentum der Flutopfer und nicht um Spenden. Auch weitere Fake-News über hunderte tote Kinder wurden verbreitet.
Solche Fake-News spielen rechtsextremer Politik in die Hände. Je verzweifelter die Menschen sind, desto eher sind sie anfällig für eine Politik die Sündenböcke ausmacht, anstatt die wirklichen Probleme zu adressieren.
Prozessstart gegen Egisto Ott vertagt
Am Wiener Landesgericht hätte am Freitag der Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und den Ex-Politiker Hans Jörg Jenewein (FPÖ) fortgesetzt werden sollen. Dazu kam es allerdings nicht. Zur Klärung einer Rechtsfrage wurde die Verhandlung vertagt, so berichtete Puls4.
Für die überraschende Vertagung hatte Jeneweins Verteidiger Christoph Rother gesorgt. Der Anwalt brachte vor, ihm sei in Vorbereitung auf die heutige Verhandlung aufgefallen, dass die Strafverfolgungsbehörden die parlamentarische Immunität Jeneweins bisher nicht thematisiert hätten. Diese müsste vor Prozessstart aufgehoben werden.
„Der angesprochene Aspekt der parlamentarischen Immunität war selbstverständlich Teil der Prüfung des Vorhabens durch die Fachaufsicht. Im Einklang mit der Lehre wurden im vorliegenden Fall die Zulässigkeit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und der späteren Anklageerhebung bestätigt. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität war nicht nötig“, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Der Richter gab an, etwaige Verfahrensfehler nun erst einmal prüfen zu müssen. Aufgrund mehrerer Fristen könnte der Spionage-Prozess gegen Ott nun platzen.