Österreichs Demokratie verschlechtert sich weiter
Kritisiert wurden unter anderem verstärkte Überwachung und „besorgniserregende Entwicklungen“ bei Menschenrechten
Mittwoch, 3.12.25 vor dem Bundesverwaltungsgericht Außenstelle Graz, Schlögelgasse 9, 8010 Graz
Verhandlung über Aufenthaltsverbot für Aktivistin Anja Windl
Das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) hat ein zweijähriges Aufenthaltsverbot erteilt. Die Aktivistin der Letzten Generation soll im Dezember in der Grazer Außenstelle des Bundesverwaltungsgerichts erscheinen.
Sie wolle nun „erst mal abwarten“, sagte Windl nach der Verhandlung. Sie wolle sich jedenfalls in Österreich künftig „ein bisschen handzahmer“ geben – „wenn nur so mein Aufenthalt hier gesichert werden kann“. Ihr Anwalt Ralf Niederhammer sprach von „einer sehr korrekten Verhandlung“. Er unterstrich dennoch, dass „das, was hier passiert, eigentlich für schwere Straftäter, die Verwaltungsübertretungen begehen, vorgesehen“ sei.
Die für drei Stunden angesetzte Verhandlung war am Vormittag mit der Befragung der Aktivistin gestartet. Es sei für sie irritierend, dass „friedlicher Protest als sicherheitspolizeiliches Problem gewertet“ werde. „Dann wird nicht die öffentliche Ordnung gestört, sondern nur die politische Ruhe.“
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Graz spricht von „querulatorischer Neigung“
Solidaritätskundgebung für Studentin
Währenddessen hatten sich einige Dutzend Unterstützerinnen und Unterstützer bereits bei einer Kundgebung gegen das Aufenthaltsverbot versammelt. Windl solle des Landes verwiesen werden, während immer noch diskutiert werde, „ob Klimaschutz zumutbar“ sei, hieß es in einer der Reden.
Sie hören einen Mitschnitt der Kundgebung
Nachhören: https://de.cba.media/podcast/stopp-muellverbrennung-graz


