V-Mann-Affäre sorgt für politische Spannungen in Bremen
Die taz berichtete über wachsende politische Kontroversen in Bremen: Ein lange eingesetzter V-Mann des Verfassungsschutzes bei der Gruppe Interventionistische Linke wurde öffentlich enttarnt, was zu juristischen Prüfungen und mehreren Rücktritten von Amtsträgern führte. Neben strafrechtlichen Untersuchungen gibt es Debatten über die Rechtmäßigkeit der Informationsweitergabe und den Umgang staatlicher Behörden mit verdeckten Informanten. Die Affäre hat in den politischen Lagern heftige Auseinandersetzungen über Extremismus-Überwachung und Rechtsstaatlichkeit ausgelöst.
AfD erhält 700.000 Euro Vermächtnis – Parteivermögen steigt
Nach Angaben aus dem Rechenschaftsbericht der Alternative für Deutschland, die auch im Spiegel thematisiert wurde, hat die Partei ein bisher nicht genauer spezifiziertes Vermächtnis im Wert von 700.000 Euro aus Ungarn erhalten. Der Nachlass wurde laut Bericht testamentarisch dem Bundesverband zugewandt. Die AfD weist keine detaillierten Informationen zur Art des Vermögens aus, der Vorgang ist rechtlich noch nicht abgeschlossen. Mit dem Zuwachs überschritt das Parteivermögen erstmals die Marke von rund 40 Mio. Euro.
Kritik an Innenministerium wegen Überwachungssoftware-Kauf
Nach einem Bericht von Der Standard sorgt ein umstrittener Kauf von Überwachungssoftware durch das Innenministerium für politischen Ärger. Demnach wurde Ende 2024 ein Tool namens „Tangles“ um rund 847.000 Euro angeschafft, Details zur genauen Funktion und Nutzung bleiben geheim. Laut Grünen und FPÖ ist unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage die Software zur Analyse von Internet- und Social-Media-Daten eingesetzt wird. Auch ein Zusatzmodul mit Zugriff auf Standortdaten wirft Fragen auf. Das Ministerium verweist lediglich pauschal auf Sicherheitsinteressen.
Polizisten mit NS-Chats dürfen weiter arbeiten
Wie wien.ORF.at berichtete, dürfen eine Wiener Polizistin und ein Wiener Polizist, die antisemitische und nationalsozialistische Chat-Nachrichten verbreitet hatten, voraussichtlich wieder ihren Dienst antreten. Der Polizist war im Strafverfahren gegen ihn freigesprochen worden, blieb aber wegen eines Disziplinarverfahrens verurteilt. Die Beamtin wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt; die Haft und ein Amtsverlust wurden auf Bewährung ausgesetzt. Formal aufgehoben ist die Suspendierung noch nicht, das Disziplinarverfahren läuft weiter.
Verurteilung im „Pedo-Hunter“-Fall im Burgenland
Im Burgenland sind zwei junge Männer wegen Übergriffen im Rahmen sogenannter „Pedo-Hunter“-Aktivitäten verurteilt worden, wie die Kleine Zeitung berichtete. Die beiden sollen im Juli 2024 einen anderen jungen Mann über ein fingiertes Social-Media-Profil zu einem Treffen in Parndorf gelockt und ihn dort attackiert haben. Das Gericht wertete die Tat als Hass-Kriminalität und verurteilte die Angeklagten zu 15 Monaten teilbedingter bzw. sechs Monaten bedingter Haft, die Urteile sind rechtskräftig.






