Der Umgang des Rechts mit Sexarbeit ist ambivalent und variiert in den verschiedenen europäischen Staaten. Unter dem Motto „sex worker´s rights are human rights“ kämpfen Sexarbeiter*innen seit den 1970er Jahren für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung ebenso wie für die Anerkennung ihrer freiwilligen Entscheidung, in der Sexarbeit tätig zu sein. Sie fordern insbesondere die Einhaltung ihres Rechts auf persönliche Autonomie und sexuelle Freiheit. Staatliche Maßnahmen, die Sexarbeit verbieten oder sie nur unter staatlicher Kontrolle dulden, greifen in diese Menschenrechte ein.
Über den rechtlichen Umgang mit Sexarbeit in der Schweiz sprechen wir in dieser Folge mit Lelia Hunziker von der schweizerischen Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (kurz FIZ), die sie zum Zeitpunkt der Aufnahme geleitet hat (parallel zu ihrer Vorstandsposition bei ProCoRe, der nationalen Geschäftsstelle für Sexarbeit). Im Gespräch hebt sie insbesondere die Rolle der FIZ als Beratungsstelle für und Interessensvertretung von Sexarbeiter*innen hervor und erklärt, inwiefern diese Funktion vom Verhältnis zwischen Sexarbeit und Frauenhandel geprägt ist.



