Stopp-Müllverbrennung-Graz (14) Greenwashing – hier ist ein Faktencheck zum Grazer Müllverbrennungsprojekt

Podcast
Stopp-Müllverbrennung-Graz
  • SendungMüll190626b
    23:27
audio
25:26 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (15) Geplante Grazer Müllverbrennungsanlage am Kipp-Punkt
audio
24:57 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (13) Müllverbrennung verhindert Recycling
audio
23:51 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (12) Umwelt. Kreislauf. Energie. Wie Wissenschaft die Welt rettet.
audio
22:47 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (10) EU-Richtlinie gegen Greenwashing
audio
27:30 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (9) Protest gegen das Blendwerk der Energie Graz
audio
12:10 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (8) - Was Gesellschaften zulassen und was sie abwehren
audio
25:35 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (6) - Kundgebung Hauptplatz Graz am Tag der Gemeinderatssitzung 22.1.26
audio
21:18 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (5) Einwendungen zu den Amtsgutachten
audio
33:17 min.
Stopp-Müllverbrennung-Graz (4) Die Umweltverträglichkeitsprüfung

1) Keine Bürgerbeteiligung.
Die Grazer wurden nie um Zustimmung zum „Energiewerk“ gefragt oder zur Mitarbeit an einem Müll-/Energiekonzept eingeladen. Das bereits fertige Projekt der Betreiber wurde und wird mit fadenscheinigen Behauptungen intensiv beworben – wohl auch weil es „Greenwashing“ benötigt?

Das Projekt wurde von der „Arbeitsgruppe Wärmeversorgung Graz 2020/2040“ erstellt/vorbereitet, bestehend aus Vertretern der Energie Steiermark, Energie Graz, Holding Graz und Vertretern der Stadt Graz. Eine aufwendige PR-Offensive folgte, kann aber die Bürgermitbestimmung nicht ersetzen. Im UVP-Verfahren wurden Alternativmöglichkeiten ausgeklammert, das eingereichte Projekt quasi durchgezogen und Einsprüche als „unbegründet“ abgewiesen. Die Betreiber erreichten sogar, dass im kürzlichen erstinstanzlichen UVP-Bescheid der Umfang der von den Amtssachverständigen vorgeschlagenen Auflagen reduziert wurde!

Zwar wurden einzelne Einspruchswerber (Parteien im Verfahren) vor Erlassung des UVP-Bescheides von der Betreiberseite angeschrieben und zum Gespräch eingeladen, allerdings war auch hier keinerlei Bereitschaft erkennbar, das Projekt noch abzuändern. Vielmehr ging es darum, sie zur Zurückziehung der Einsprüche zu überreden.

Das UVP-Verfahren ist übrigens grundsätzlich nicht geeignet, über Sinnhaftigkeit und Alternativen zu befinden. Zweckmäßigkeit, aber auch Sparsam- und Wirtschaftlichkeit sind aber wichtige Kriterien (vgl. Punkt 3 und 4, diesermit Hinweis des Stadtrechnungshofes), die nicht unbeachtet bleiben dürfen. Das erkennbare/praktizierte Bestreben aus der Politik, die nicht in deren Entscheidungsfindung einbezogenen Bürger mit ihren Einwänden auf das juristische Gleis (hier: die UVP-Schiene) zu verweisen, um sich damit nicht näher befassen zu müssen, kann Bürgermitbestimmung nicht ersetzen – es kann somit von deren Verweigerung gesprochen werden.

 

2) Das Werk ist nicht notwendig – zumal mit Blick auf kostengünstigere Alternativen.

Laut Betreiberseite ist das Werk, das 2030 in Betrieb gehen soll, wie eingangs erwähnt und von Antragstellerseite nicht bestritten, hauptsächlich für Fernwärme gedacht, die lebenswichtigen Funktionen der Wärmebereitstellung und Abfallentsorgung seien auch ohne „EWG“ sichergestellt.

Das Werk könnte nur 12% bis 13% des prognostizierten Fernwärmebedarfes decken (180 GWh/a, also Gigawattstunden/Jahr, bei Bedarf von 1400 GWh 2030 bzw. 1500 GWh 2040, Bedarf entsprechend dem Gemeinderatsbericht und -beschluss vom 13.6.2024 Seite 4, „Verbindlicher Dekarbonisierungsplan 2024“, „Konzept neu – 2024 bis 2040“). Siehe auch Punkt 7.

Allein die Geothermie hingegen (für deren Einsatz sich der Grazer Gemeinderat mit Beschluss vom 21.5.2026 mittels Abnahmezusage verpflichtet hat) soll als Projekt von OMV und Energie Steiermark, beginnend ebenfalls etwa 2030, um fast 500 Mio Euro (doppelt so viel wie die Betreiber für das „EWG“ angeben) längerfristig (Vollausbau) vergleichsweise kostengünstig etwa die Hälfte, genannt wurden 40% („Grazer“ 31.5.2026), zumeist bis 50% des künftigen Fernwärmebedarfs liefern.

Werner Ressi, Vorstand Energie Steiermark, in „Grazetta“ 7/2025: „Energie Steiermark und Energie Graz stemmen mit der OMV dabei Investitionen von fast 500 Millionen Euro. Fakt ist, dass mit dem Vollausbau die Hälfte des Wärmebedarfs von Graz mit heißem Wasser aus der Tiefe gedeckt wird. Die Investition ist immens, aber sie sorgt für eine nachhaltige Wärmewende und stabile Tarife“. Im wesentlichen emissionsfrei, also tatsächlich dem Dekarbonisierungsanspruch entsprechend und in tatsächlicher Kreislaufwirtschaft und wohl auch mit geringeren Betriebskosten. Das entspricht ca. 560 bis 750 GWh/a (das ca. Drei- bis Vierfache des „EWG“) und deutlich mehr, als im o.a. beschlossenen städtischen Dekarbonisierungsplan Konzept bis 2040, aus dem Jahr 2024 vorgesehen ist (ca. 400 GWh/a in Grafik eingetragen bzw. 400 – 500 GWh/a laut Seite 5). Martin Graf, Vorstand der Energie Steiermark: „Das wird ein absolutes Vorzeigeprojekt, das einen enormen Vorteil für Graz bringt.“ („Grazer“ 31.5.2026). Siehe auch Punkt 12.

 

3) (Seit Jahren unverändert behauptete) 250 Millionen Euro Errichtungskosten werden beim „EWG“ mit Sicherheit erheblich überschritten, Fernwärmepreise geraten unter Druck.

Kostensteigerungen sind aufgrund der allgemeinen Verteuerung und des bevorstehenden Anstiegs der Kreditzinsen absehbar und unvermeidlich. Aus der Sicht der Energieabnehmer, also der Bevölkerung, die letztendlich bezahlen muss, sind kostengünstigere Alternativen vorzuziehen. Über die zu erwartenden Betriebskosten des „EWG“ wird nicht gesprochen. Der Einsatz von Alternativen, z.B. von Geothermie (vgl. Punkt 2 und 12) ist auch bei Herstellungs- und Betriebskosten kostengünstiger und besser geeignet, dem Anstieg der Fernwärmepreise entgegenzuwirken.

Kritik am Projekt kam u.a. vom Müllverbrennungsexperten Helmut Krug (Kleine Zeitung 13.9.2025) und dem Abfallexperten Gerald Schmidt (Kleine Zeitung 30.9.2025), mit dem „EWG“-Projekt würde Graz laut Schmidt die teuerste Müllverbrennungsanlage Europas bauen. Die Rostfeuerung wurde auch von Krug und Schmidt in Frage gestellt. „Gibt es so eine (Anm.: Aufbereitungsanlage), kommt eigentlich die modernere, effizientere Wirbelschichtfeuerung zum Einsatz“ (Krug). Eine Wirbelschichtfeuerung wurde von den Projektbetreibern zwar abgelehnt, ist aber im Projekt „Energetische Klärschlammverwertung Gössendorf“ (EKV, 55 GWh/a) sehr wohl vorgesehen.

 

4) Widerspricht der nötigen Sparsamkeit in Fragen Grazer Budget (Schuldenkrise).

Das Grazer Budget ist derzeit nicht nachhaltig, das Defizit liegt bekanntlich in der Größenordnung von 2 Milliarden Euro. Einsparungen sind nötig, worauf auch der Stadtrechnungshof (heute Kontrollamt genannt) öfter verwiesen hat. Ausgaben für die Errichtung des „Energiewerks“ würden den Spardruck verschärfen, was zu Lasten sinnvollerer Projekte ginge. Die behauptete Amortisation bezieht sich auf eine lange Laufzeit, die Kosten für Kredite fallen aber schon ab Errichtungsbeginn an.

Der Stadtrechnungshof wies in seinem Kontrollbericht 04/2023 (auch im Gemeinderatsbericht vom 4.7.2024 enthalten) ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Graz bei Aufnahme von Fremdkapital in der Regel haftet (Seite 12) und empfahl, „parallel die Suche nach möglichen Ergänzungen und Alternativen weiter voran zu treiben, bei Vorliegen von ‚potentiellen‘ Alternativen die Zweckmäßigkeit aber auch Sparsam- und Wirtschaftlichkeit des EWG und EKV im Rahmen des Vorhabensbeschlusses zu beurteilen…“ (Seite 8).

 

5) Luftschadstoffe sind gefährlich und dürfen nicht kleingeredet werden (vgl. Punkt 6 und 7).

Graz ist (trotz jahre- oder jahrzehntelangem Einsatz überparteilicher Bürgerinitiativen wie ARGE Luft-Lärm, die Teilerfolge für die Bevölkerung erzielt haben) Luft-Sanierungsgebiet, auch durch die nicht änderbare Beckenlage (im Gegensatz zu durchlüfteten Städten wie Wien und Linz) und noch immer schlechtester Luft österreichweit, was zuletzt besonders im letzten Winter deutlich in Erinnerung gerufen wurde. Aus lufthygienischer Sicht hat man sich keinen günstigen Standort für das „EWG“ ausgewählt.

Bei medizinischen Sachverständigen ist Konsens, dass kein Schwellenwert angegeben werden kann, unter dem Feinstaubinhalation gesundheitlich unbedenklich ist. Auch eine geringe Zusatzbelastung kann bei einer Bevölkerungszahl von 300.000 Grazern zu zahlreichen Erkrankungen oder vermehrten vorzeitigen Todesfällen führen. Besonders gefährdet sind vorgeschädigte, alte und kranke Personen.

Im Rahmen des Zero Action Pollution Plan des Europäischen Green Deals hat die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch Feinstaub PM2,5 zu reduzieren, bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 2005.

Ein Immissionsschutzplan, wie er noch beim alten Fernheizkraftwerk Mellach 1986 (bei vergleichsweise geringer Anrainerzahl) vorgeschrieben wurde, ist übrigens nicht vorgesehen/vorgeschrieben.

Im Sommerhalbjahr würde mit geringem Wirkungsgrad des Werkes (19%) die ohnehin heiße Grazer Luft zusätzlich aufgeheizt. Wobei es nicht nur auf die allernächste Umgebung ankommt, liegt doch das in der Umweltverträglichkeits-Erklärung von der GeoSphere Austria (12.2.2025) errechnete Immissionsmaximum der Schadstoffe im ohnehin überwärmten innerstädtischen Bereich (beim drei Kilometer entfernten Schloßberg, vgl. Punkte 6 und 7).

Während der sechswöchigen Stillstandsphase im Sommer jedes Jahres würde beim „EWG“ Geruchsbelästigung auftreten, während der Bauphase gibt es verstärkte Immissionen, besonders auch Lärm. Umweltanwältin Ute Pöllinger: „Darüber hinaus reicht es aus meiner Sicht auch nicht, in dieser Bauphase eine ‚umfassende Kommunikation mit den direkten Anrainer:innen‘ durchzuführen, allenfalls sind Ersatzquartiere anzubieten.“

Die derzeit in Österreich noch geltenden Immissionsgrenzwerte (Immissionsschutzgesetz Luft – IG-L) wurden übrigens laut Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24.4.2024 verschärft, es soll aber noch einige Jahre (bis 2030?) dauern, bis sie dann ins IG-L übernommen werden (vgl. Gemeinderatsbeschluss 13.6.2024 Seite 4). Die Botschaft ist allerdings klar: Immissionsgrenzwerte (Feinstaub PM2,5 sowie PM10 und Stickoxide) bedürfen weiterer Absenkung.

 

6) Niedriger Kamin.

Geplant ist (trotz Lage in einem Becken) ein Kamin mit nur 98 m Höhe. Beim alten Fernheizkraftwerk Mellach waren es 175 m. Dort wurde auch noch das Rauchgas wiederaufgeheizt, um in höhere Luftschichten geblasen zu werden. Beim „EWG“ ist eine „Wärmerückgewinnung“ aus den Abgasen (wohl vor allem im Winterhalbjahr) vorgesehen, die die Rauchgastemperatur bis auf 30 Grad absenken und zu raschem Niederschlag führen könnte, jedenfalls ungeeignet, um die häufigen Inversionsschichten zu durchdringen.

Die naheliegende Frage, inwieweit beispielsweise durch eine Kaminerhöhung die nachteiligen (insbesondere gesundheitlichen) Folgen für die Bevölkerung reduziert werden könnten, durfte im UVP-Verfahren nicht behandelt werden, weil nur das Projekt in der eingereichten Form zu beurteilen sei (vgl. Punkt 1).

 

7) Schönreden insbesondere durch Holding/Energie Graz

„Die Umweltbelastung liegt unter der sogenannten Irrelevanzgrenze“ (Holding-Graz-Vorstandssprecher Gert Heigl, Kleine Zeitung 15.3.2026). Laut GeoSphere-Berechnung in den Einreichunterlagen zur UVP vom 12.2.2025 würden im Immissionsschwerpunkt des Werkes, der beim Schloßberg liegt, die Relevanzschwelle (von 3% des Grenzwertes) für Deposition von Feinstäuben udgl. bei Quecksilber und Cadmium um jeweils 57% und bei Arsen um 17% überschritten. Diese Werte gelten daher nicht als irrelevant (Tabelle 5-20). Diese Zusatzbelastung wurde zwar als „gering“ eingestuft. Allerdings wurde bei der Berechnung vom alleinigen Betrieb des „EWG“ ausgegangen und somit die besonders im innerstädtischen Bereich hohe Vorbelastung mit Schadstoffen ausgeklammert, die sich gesundheitlich in Kombinationswirkungen niederschlagen kann, zumal wenn bereits Vorerkrankungen bestehen. Beim Schloßberg findet sich auch bei anderen Luftschadstoffen aus dem „EWG“ der Bereich mit der maximalen errechneten Zusatzbelastung. Siehe auch Punkt 5.

Besonders deutlich über der Irrelevanzschwelle ist übrigens die Belastung mit HF (Fluorwasserstoff), deren Gesundheitsrelevanz ausgeklammert wurde, weil die Grenzwerte aus der Forstverordnung stammen und daher HF nur forstrelevant sei.

Das Werk würde auch nicht, wie häufig behauptet wurde, ca. 20% (Holding-Graz-Vorstandssprecher Gert Heigl, Kleine Zeitung 15.3.2026: „Dass wir mit dem Energiewerk rund 20 Prozent unserer Fernwärme erzeugen und damit Gas reduzieren können, ist ökologisch der richtige Schritt.“) oder manchmal 18% genannt (z.B. Holding-Graz-Page), sondern wie bereits unter Punkt 2 ausgeführt nur 12 bis 13% des Fernwärmebedarfs für den Großraum Graz liefern (180 GWh/a gegenüber ca. 1400 GWh/a im Jahr 2030 bzw. ca. 1500 GWh/a im Jahr 2040, die laut Verbrauchsprognose benötigt werden).

In der Zahl von rund 20% Fernwärmeaufbringung ist, wie bei der Zahl angeblicher Arbeitsplätze, die Klärschlammverbrennung Gössendorf (EKV) unzulässigerweise dazugerechnet worden:

Siehe Webseite der Holding Graz, „Grazer Fernwärmeversorgung benötigt EWG/Der Hauptaspekt des Projekts: Warum die Grazer Fernwärmeversorgung das EWG und die EKV benötigt“: „Insgesamt werden EWG und EKV knapp 20% der Fernwärme für Graz mit lokalen Reststoffen/Klärschlämmen erzeugen.“

 

8) Keine Dekarbonisierung.

Das Werk würde während der gesamten vorgesehenen Lebensdauer von 40 Jahren CO2 ausstoßen (110.000 Tonnen CO2/Jahr im Nennlastbereich von 103.000 Tonnen Abfall/Jahr – das sind 126.000 Tonnen CO2/Jahr bei 118.000 Tonnen Abfall/Jahr -, laut Klima- und Energiekonzept vom 28.1.2025). Das Ziel einer wirklich klimaneutralen Fernwärmeversorgung für Graz würde damit für Jahrzehnte zu Grabe getragen – auch wenn man den Teil, der durch den biogenen Anteil der Brennstoffe verursacht wird, herausrechnen und damit das CO2-Problem beiseite schieben will (und dies mit einer eher veralteten deutschen Studie aus 2015). Bei der Verbrennung biogenen Materials wird CO2 sofort freigesetzt, die (Wieder)aufnahme dauert hingegen Jahre bis Jahrhunderte. Zwischenzeitlich erhöht sich die Atmosphärenkonzentration.

Auch die ausgerechnet im laufenden UVP-Verfahren (wer da wohl die Fäden gezogen hat?) abgelöste (nicht wiederbestellte) Umweltanwältin Ute Pöllinger hatte in ihrer Einwendung die behauptete CO2-Minderung in Frage gestellt, die Bilanz könnte negativ ausfallen. Ihr Nachfolger hat sich im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt.

Eine CO2-Abscheidungsanlage ist nicht vorgesehen.

 

9) Keine Kreislaufwirtschaft.

Das „EWG“ würde bei der Verbrennung etwa ein Drittel des verfeuerten Mülls, das wären ca. 30.000 Tonnen oder mehr, Schlacke/Asche jährlich produzieren, mit hochkonzentrierten Schadstoffen. Eine Deponie ist nötig. Wo diese sein soll, wird nicht kommuniziert. Pöllinger: „In weiterer Folge fehlt jedoch jede Darstellung, wohin die Aschen transportiert werden und ob ortsnah ausreichend Deponievolumen für die Aschen zur Verfügung steht.“

Das Werk ist speziell in Hinblick auf Abfallvermeidung/Verwertung kontraproduktiv, zumal es im Zielkonflikt mit der zu verfeuernden Abfallmenge steht. Der Druck für bessere Abfallvermeidungsmaßnahmen wird zunehmen, etwa durch die EU-Verpackungs-Verordnung PPVR oder die OECD, in deren Länderbericht zu Österreich es heißt: „Die Siedlungsabfälle sind jedoch weiterhin die höchsten in der EU und müssen reduziert werden“. Um Müll zu vermeiden, schlägt die OECD vor, die Verbrennungssteuer zu erhöhen („Standard“ 5.6.2026).

Der Stadtrechnungshof geht im Kontrollbericht 04/2023 (in dem es um die Planungskosten ging) auf Seite 10 davon aus, dass von der jährlich genehmigten Kapazität der mechanischen Behandlungsanlage in der Sturzgasse von maximal 110.000 Tonnen Restmüll abzüglich Aussortierung von Metallen (4%) und Anlagenschwund (1,5%) (weiter gehen die Rest-Recyclingambitionen leider nicht – und auch trotz der Möglichkeiten, die sich insbesondere durch KI auftun!) für die Übergabe an das „Energiewerk“ (maximal) 104.000 Tonnen zur Verfügung stehen könnten. „Mit prozesstechnischen und maschinentechnischen Adaptierungen (Anm.: der Behandlungsanlage) wäre diese 100% Auslastung möglich.“ „Die Auslastung der letzten Jahre lag bei rd. 85% der genehmigten Behandlungskapazität von 110.000 Tonnen Restmüll p.a.“ Siehe auch Punkt 10.

 

10) Verkehr: Es drohen mehr Mülltransporte nach Graz durch Ausweitung des Einzugsgebietes und der Müllmenge.

„Wichtig ist, dass keine zusätzlichen Abfallmengen nach Graz transportiert werden“, behauptet die Holding Graz auf ihrer Webseite. Genau das ist aber vorgesehen und droht aus zweierlei Gründen.

Grund 1:

Der Stadtrechnungshof nennt (wie im Punkt 9 angeführt) als Voraussetzung zur Erreichung der genehmigten Behandlungskapazität von 110.000 Tonnen entsprechende Adaptierungen, wobei die Auslastung „der letzten Jahre“ bei rund 85% lag. Laut „Stadtistik 2021“ (der Grazer Präsidialabteilung) „produzieren die GrazerInnen pro Jahr 56.517 Tonnen Restmüll“ (Seite 64). Im Jahr 2025 waren es (laut Mein Bezirk 22.4.2026 und 13.5.2026) rund 50.000 Tonnen, also rund 10% weniger – der Trend geht also nach unten. Dazu kamen weitere 20.000 Tonnen Sperrmüll (Mein Bezirk 13.5.2026), die Differenz auf die unter Punkt 9 genannten 85% der genehmigten Behandlungskapazität füllten Müllmengen aus umliegenden Gemeinden.

Bei der Behauptung „keine zusätzlichen Abfallmengen“ nimmt die Holding Graz aber nicht den tatsächlichen Ist-Zustand als Maßstab, sondern nennt „bis zu rund 110.000 Tonnen pro Jahr“, die „schon seit Jahrzehnten“ gesammelt würden, auch aus umliegenden Gemeinden (Holding-Webseite). Analog dazu in Gemeinderatsberichten (4.7.2024 auf Seite 4): „Bereits im Status quo werden bis zu rd. 110.000 to Reststoffe am Standort der Abfallwirtschaft der Holding Graz in der Sturzgasse verarbeitet, sortiert und behandelt.“ Korrekt müsste es vielmehr lauten: „Schon jetzt können/dürfen, laut derzeitig gültiger Genehmigung des Landes Steiermark, in der Abfallbehandlungsanlage der Holding Graz jährlich bis zu 110.000 Tonnen Reststoffe gesammelt werden.“

Es wird offenbar angestrebt, die Differenz vom Ist-Zustand auf die 100%-Vollauslastung der Behandlungsanlage (nach Adaptierungsarbeiten) durch verstärkten Restmüllimport auch aus weiter entfernteren Abfallverbänden zu schließen, wozu bereits (Vor)verträge geschlossen worden sein sollen. Erwähnt wurden neben Graz-Umgebung die Abfallverbände Bruck-Mürzzuschlag, Leibnitz und Deutschlandsberg. Die Rede ist etwa von rund 12.000 Tonnen Restmüll aus der Obersteiermark, die per LKW großteils nach Graz geführt und verbrannt werden sollen (Mein Bezirk 13.5.2026). Der „steirische Zentralraum“ weitet sich also auf wundersame Weise.

Grund 2:

Die Lücke zwischen den 104.000 Tonnen/a, die maximal zur Übergabe an das „EWG“ möglich wären, und der beantragten Verarbeitungskapazität des „EWG“ von max. 118.000 Tonnen/a Müll (theoretisch sind maximal 124.000 Tonnen möglich) wird durch ohnehin vorgesehene Direktlieferungen an das „EWG“ etwas verringert. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass eine Erweiterung der Genehmigung für die Anlage in der Sturzgasse beantragt wird (was natürlich im Genehmigungsfalle dort weitere Adaptierungen zur Folge hätte).

Jedenfalls würde der Müllzubringerverkehr mitsamt seinen Emissionen gegenüber dem Ist-Zustand steigen und die Aussage „Wichtig ist, dass keine zusätzlichen Abfallmengen nach Graz transportiert werden“ löst sich in Luft auf. Sollten die Müllvermeidungsambitionen von EU und OECD greifen, könnte die Holding Graz bzw. die Energie Graz wohl noch weiter entfernte Regionen zur Umgebung von Graz bzw. zum steirischen Zentralraum erklären…

 

11) Keine 100 Dauerarbeitsplätze (Behauptung in diversen Varianten, z.B. „in der Steiermark“ auf der Holding-Graz-Page).

Beim alten Fernheizkraftwerk Mellach wurde seinerzeit die Sicherung von sogar 1000 Arbeitsplätzen versprochen, im Dauerbetrieb waren es beim fertigen Werk rund 3%. Auch beim „EWG“ ist die Zahl der Parkplätze auf eine ähnlich geringe Gesamtzahl von Mitarbeitern im Werk ausgerichtet.

Im Bericht an den Grazer Gemeinderat vom 4.7.2024 heißt es auf Seite 7 unter „Schaffung von Arbeitsplätzen“:

„Durch beide Projekte werden rd. 100 direkte und indirekte Vollzeitarbeitsplätze neu geschaffen und langfristig abgesichert.“

Die Zahl der behaupteten Arbeitsplätze enthält somit auch diejenigen, die bei der/durch die Klärschlammverbrennung in Gössendorf entstehen sollen – für die ein separates EKV-UVP-Verfahren durchgeführt wird (gestartet nach Start des „EWG“-UVP-Verfahrens, es gab ein paar Einsprüche), über dessen Verlauf die Energie Graz bisher Stillschweigen bewahrt.

Und im UVP-Genehmigungsantrag vom 31.5.2024 der Genehmigungswerberin liest man auf Seite 3 „bis zu 100 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen und langfristig abgesichert, basierend auf einer umfassenden volkswirtschaftlichen Detailstudie“, die aber nie vorgelegt wurde, wobei die Einschränkung „bis“ in allen Werbemaßnahmen – und Befürworterstellungnahmen aus der Politik – unter den Tisch gefallen ist.

 

12) Alternativen sind angesagt!

Neben effektiven Großwärmepumpen, die Fernwärme kostengünstig erzeugen können, ist besonders Geothermie international stark im Kommen.

Auch die EU hat ein Auge darauf geworfen: „München will bis 2040 seinen Bedarf an Fernwärme ausschließlich über die Geothermie decken.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1.4.2026)

Projekte wie Geothermie können und sollten sinnvollerweise auch mit Wärmespeichern kombiniert/ergänzt werden, zumal die Geothermie-Wärme ganzjährig anfällt.

Was soll eigentlich mit der bestehenden Fernwärmeleitung von Mellach nach Graz in Zukunft geschehen? Soll sie eingemottet werden?

Die Errichtung einer Großwärmepumpe z.B. im Raum Wildon kommt in Frage.

Der Stadtrechnungshof (Kontrollamt) wurde betr. Alternativsuche schon unter Punkt 4 zitiert.

__________________________________________________________________________________________________________________________

Hinweise:

Die genannten Berichte an den Grazer Gemeinderat sind im Internet abrufbar (allerdings fehlen dort oft Beilagen).

Der Autor dieses Fakten-Checks Viktor Pölzl ist Teil der Bürgerinitiative „Stopp Müllverbrennung Graz“ (Sprecher: Günter Eisenhut). Eisenhuts Initiative hat im UVP-Verfahren Parteistellung und wurde im laufenden Verfahren von ca. 500 Personen mit Unterschrift unterstützt.

Eisenhut und Pölzl waren bereits in den 1980er Jahren in der Grazer Bürgerinitiative (Verein) ARGE Luft-Lärm aktiv. Unter anderem konnte diese beim FHKW Mellach eine höhere Entschwefelung, eine Entstickungsanlage (ab Betriebsbeginn 1986) und einen verbesserten Immissionsschutzplan erreichen.

Lascia un commento