„Aller Rechte beraubt“

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  • 11_08_2026_Aller _Rechte_Beraubt_O94
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„Aller Rechte beraubt“

Das ist der Titel eines Buches von Hannes Hofbauer über Sanktionen der EU zur Gleichschaltung der Bevölkerung durch die demonstrative Bestrafung unerwünschter Meinungen. Klappentext:

„Seit einigen Jahren greift die Europäische Union zu einem Instrument, das die Fundamente des Rechtsstaats aushebelt: Sanktionen gegen Personen und Organisationen, verhängt ohne Gerichtsverfahren, Anklage, Anhörung oder Verteidigung. Tausende Menschen landen auf schwarzen Listen, ihre Vermögen werden eingezogen, ihre Konten eingefroren und ihre Bewegungsfreiheit beschränkt – ohne dass es einen hörbaren Protest gegen dieses Vorgehen gibt. Seit 2022 und verstärkt seit dem 20 Mai 2025 werden auch europäische BürgerInnen sanktioniert und ihrer Rechte beraubt. … ‘Aller Rechte beraubt’ ist eine präzise Analyse einer stillen Machtverschiebung: von der Gewaltenteilung zum Ausnahmezustand.“
(https://mediashop.at/buecher/aller-rechte-beraubt/)

Verordnung: „Restriktive Maßnahmen gegen Personen angesichts der Lage“

Was ist gemeint und worum geht es? Weitflächig bekannt geworden sind diese „Sanktionen“ der EU als Wirtschaftssanktionen gegen Unternehmen und Unternehmer, die an Geschäftsverbindungen mit Russland festhalten (bzw. wollten). Inzwischen wird das Instrument offen für Gesinnungssanktionen eingesetzt, um unliebsame Meinungen im Reich der weWe – der westlichen Werte –, speziell eben die gelobte „Meinungsfreiheit“, zu unterdrücken. Wie geht das und was heißt das für Betroffene?

Grundlage der Sanktionen ist die „Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0208

Möchte die Aufmerksamkeit auf die Formulierungen restriktive Maßnahmen“ und „angesichts der Lage in der Ukraine“ richten: Das ist absichtlich dermaßen schwammig verfasst, dass da alles und jedes darunter fallen könnte, was mit „Willkür“ sicherlich, aber doch nicht zutreffend assoziiert werden kann: Exemplarisch eine Begründung für bestimmte „restriktive Maßnahmen“ – samt der passenden Arroganz der Macht am Fall der „Sanktionierung von Jacques Baud durch die EU“, vorgetragen vom Sprecher des deutschen Außenministeriums:

„Frage
Herr Giese, Deutschland hat am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland Jacques Baud auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Als einzige Begründung wird ohne weitere Belege angeführt, er sei regelmäßig Gast im prorussischen Fernseh- und Radioprogramm und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Da würde mich interessieren: Entspricht es tatsächlich der aktuellen Haltung der Bundesregierung, dass man renommierte Militäranalysten wie Baud umfassend sanktioniert und massiv in deren Grundrechte eingreift, nur weil man deren Analysen zum Ukrainekrieg inhaltlich nicht teilt?

Giese (AA)
Sie waren leider am vergangenen Freitag nicht da, da hatten wir das Thema, was passiert, wenn man Desinformation verbreitet, relativ ausführlich diskutiert. Da ging es um einen Attribuierungsfall. Ich will das jetzt gar nicht noch einmal aufmachen, aber da ist auch klar geworden, dass Menschen, die so etwas tun, sanktioniert werden können, wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt. Das ist an diesem Montag geschehen, das wird auch weiterhin geschehen, das ist in der Vergangenheit geschehen, und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.

Zusatzfrage
Ja, der einzige konkrete Vorwurf in der Sanktionsverordnung lautet, Jacques Baud würde die Verschwörungstheorie verbreiten, die Ukraine habe ihre eigene Invasion provoziert, um der NATO beizutreten. Das ist allerdings keine genuine Äußerung von Baud, sondern er bezieht sich dabei auf die Aussage des ehemaligen Chefberaters von Selenskyj für strategische Kommunikation im Bereich der nationalen Sicherheit, Oleksij Arestowytsch, der 2009 in einem Interview erklärt hat, mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent sei der Preis für einen NATO-Beitritt der Ukraine ein großer Krieg mit Russland. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob der deutsche Vertreter bei der Abstimmung im Rat der Europäischen Union die vorgebrachten Sanktionsbegründungen auch tatsächlich vorher auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft hat oder das ohne jeden Fakten- und Quellencheck einfach abgenickt hat. Denn der zentrale Vorwurf stimmt so nicht.

Giese (AA)
Ich kann es mir jetzt sehr bequem machen und sagen: Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.
All diejenigen, die mit ihrer Sanktionierung nicht einverstanden sind, haben alle möglichen rechtlichen Mittel, dagegen vorzugehen. Die können den Rat anrufen und die können auch den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Zusatz
Mit gesperrten Konten, super.“
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2748626)

Auf gut österreichisch übersetzt: „Sie können scheißen gehen, das geht Sie nichts an, die Entscheidung ist gefallen“, kombiniert mit der unmissverständlichen Drohung gegen „alle, die auf diesem Feld unterwegs sind“, denn die „müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann“, wenn sie etwas verbreiten, was von der EU als „Desinformation“ eingestuft wird. Die obrigkeitliche Verbreitung von Angst ist eben überall eine Herrschaftstechnik. Auf die „Desinformation“ und auf „alle möglichen rechtlichen Mittel dagegen“ ist noch einzugehen; das kleine Geplänkel auf der Regierungspressekonferenz schließt mit dem Hinweis „mit gesperrten Konten“. Das meint die speziellen „Sanktionen“ – Sanktion, negativ gemeint, bedeutet „Bestrafung“ –, denen die betroffenen Personen ausgesetzt sind.

Nicht wg. GESCHÄFT und KOMMERZ, wg. GESINNUNG:
Aller Rechte beraubt

„Für den in Brüssel lebenden Analysten (Jacques Baud) gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=144983

Ein anderer Fall betrifft den Journalisten Hüseyin Doğru, der im Unterschied zu anderen bestraften deutsche Staatsbürgern in Deutschland lebt, bzw. es notgedrungen weiter versuchen muss:

„Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen. Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich ‘indirekt’ (!) ‘Handlungen der Regierung der Russischen Föderation’ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die ‘Sondererlaubnis’ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:“ (ebd.)
Doğru auf Twitter: „DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“

Finanzminister Lars Klingbeil lässt Konten von Hüseyin Doğrus Ehefrau sperren. … Am 27. März hat die Sanktionsdurchsetzungsstelle des Zolls die Konten der Ehefrau des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gesperrt, der wegen unbotmäßiger, pro-palästinensischer Berichterstattung von der EU sanktioniert wird. Die fünfköpfige Familie habe noch 104 Euro zur Verfügung. In dem auf X veröffentlichten Schreiben des Zolls, der zum Geschäftsbereich von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gehört, an die Bank heißt es: ‘Vorliegend kontrolliert Hüseyin DOGRU die Konten der (geschwärzt) bei der Commerzbank AG. Zum einen besteht eine enge familiäre Nähebeziehung zwischen den Eheleuten (geschwärzt) und dem gelisteten Hüseyin DOGRI. Als Ehepartner ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine enge Nähebeziehung besteht. Das diese auch tatsächlich besteht, ist insbesondere daran erkennbar, dass die beiden gemeinsam wohnen und drei gemeinsame Kinder haben.’ (Schreibfehler im Original) Dass Doğru das Konto seiner Frau kontrolliere, schlossen die eiskalt verfolgungswütigen Bürokraten aus Klingbeils Truppe daraus, dass sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung für das gemeinsame Auto der Familie abgeschlossen hatte, nachdem die HUK-Coburg die Versicherung ihres Mannes wegen der Sanktionierung gekündigt hatte. Es gibt keine Anklage und kein Urteil gegen Doğru. Er wurde nicht gehört und hatte keinen Verteidiger. Er darf keinen Beruf mehr ausüben und nicht mehr reisen. Niemand darf ihm Geld oder sonst etwas geben. Im Mittelalter hieß das ‘für vogelfrei erklärt’. Die Aktion wirkt wie eine Retourkutsche für Doğrus gerichtlichen Eilantrag und die, für die Regierung ziemlich unangenehme, Berichterstattung darüber. Es gibt soweit ich auf X sehen kann, fast niemand, der das Vorgehen der EU und der Bundesregierung gut findet, natürlich außerhalb der Funktionärsriegen von Union und SPD und der Pseudo-Opposition von Grünen und Linken. Außer ein paar SPD-lern wird kaum jemand Lars Klingbeil und seiner Partei nachweinen, wenn sie vollends in der Versenkung verschwunden ist. Transparenzhinweis: Der Autor ist BSW-Mitglied.“
(https://norberthaering.de/propaganda-zensur/dogru-KONTENSPERRUNG-EHEFRAU/
Vgl. auch: https://www.buchkomplizen.de/der-wahrheitskomplex.html)

Womöglich täuscht sich da das BSW-Mitglied über die Zustimmung zu den Sanktionen, denn die „Funktionärsriegen“ stellen immerhin die deutsche Regierung. Zusammenfassung von Hofbauer: „Die Europäische Union scheut seit Juli 2022 nicht davor zurück, Landsleute aus Mitgliedsstaaten auf ihre schwarze Liste zu setzen. Damit löst sie unweigerlich – und bewusst – eine Existenzkrise der betroffenen Personen aus, wird ihnen doch der Zugang zu ihrem Vermögen gesperrt, Konten eingefroren, Pässe entzogen, freundschaftliche Hilfe unter Strafe gestellt, also eine umfassende gesellschaftliche Acht über sie verhängt.“ (S. 138. Die Seitenangaben beziehen sich generell auf: Hannes Hofbauer, Aller Rechte beraubt, Promedia, Wien 2026)
Jede einzelne Entrechtung zielt zudem auf Hunderte weitere Personen, die sich dadurch bedroht fühlen und auch bedroht fühlen sollen. Das damit einhergehende Verbot, dem Sanktionierten zu helfen, trägt nicht nur zu dessen gesellschaftlicher Isolation bei, sondern könnte auch als Schnittstelle von extra-legaler EU-Verordnung und nationalen Gerichten dienen. Die Hilfeleistung für eine per EU-Sanktionspaket rechtlos gemachte Person stellt ein Verbrechen dar, das strafrechtlich geahndet werden kann. Dann geht es überhaupt nicht mehr um die Gründe für die Sanktionierung, sondern nur noch um das schlichte Gesetz, dass Sanktionierten nicht geholfen werden darf. … Sie stellt ein Werkzeug dar, das eher in der Tradition der Sippenhaft steht.“ (S. 213)

Wie geht „Desinformation“: Der Fall Doğru

Die bestrafte Desinformation besteht im Fall Doğru in seiner grundverkehrten Position zu Palästina / Israel. Aber angesichts der Lage in der Ukraine“, wie es die Sanktions-Verordnung der EU formuliert, ergeht ein wirklich kunstvoll gestalteter „Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 20 Mai 2025“:

RED hat seine Medienplattformen, auf denen es häufig unter ‘redstreamnet’ oder ‘thered.stream’ veröffentlicht, genutzt, um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem(!) durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische terroristische Gruppierungen wie die Hamas.
Während einer gewaltsamen Besetzung einer Universität in Deutschland durch anti-israelische Randalierer fanden Absprachen zwischen RED und den Besetzern statt, um Bilder des Vandalismus, auf denen auch Hamas-Symbole zu sehen waren, über die Online-Kanäle von RED zu verbreiten und den Besetzern so eine exklusive Medienplattform zu bieten und den gewaltorientierten Charakter des Protests zu erleichtern.
Über AFA Medya (Unternehmen, das RED betreibt, Erg. H.A.) unterstützt Hüseyin Doğru daher Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen, einschließlich indem er gewaltsame Demonstrationen indirekt unterstützt und erleichtert und koordinierte Informationsmanipulation betreibt.“
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500966)

Wenn der Mann mit „gewaltsamen Demonstrationen“ in Deutschland zu tun haben soll, wieso steht er dann nicht in Deutschland vor Gericht? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Es geht um die Gleichschaltung in Bezug auf allgemein „politisch kontroverse Themen“(!), welche nach viel Eintracht statt „Zwietracht“ verlangen, speziell betreffend „radikalislamische terroristische Gruppierungen wie die Hamas“. Ein Bericht über „Vandalismus“ erleichtert also einen „gewaltorientierten Protest“; denn auch wer sich nicht daran beteiligt, sondern nur berichtet, „unterstützt indirekt gewaltsame Demonstrationen“, und dadurch wird „die Stabilität und Sicherheit“ in Deutschland „untergraben und bedroht“, und das nützt der Russischen Föderation, und da hätten wir endlich die konstruierte Verbindung zur „Lage in der Ukraine“.
(Dazu sehr ausführlich:
https://jacobin.de/sanktionen-pressefreiheit-huseyin-dogru-rt-zensur-antifa-rote-hilfe-red/)

Es ist offenkundig, dass es sich bei den Gesinnungssanktionen gegen Doğru um eine kleine Gefälligkeit für die deutsche Regierung und / oder einen Teil der deutschen Medienlandschaft handelt, von der Doğru längst denunziert wurde. Aber gerade die an den Haaren herbeigezogene, kreativ gestaltete Begründung birgt großes Potential: Wer auf unerwünschte Weise überpolitisch kontroverse(!) Themen“ berichtet – was fällt uns denn da alles ein? –, betreibt u.U. „Informationsmanipulation“, der sät damit „Zwietracht“, darf also mit „gewaltsamen Demonstrationen“ in Verbindung gebracht werden, stört damit die nationale Einheit, untergräbt die „Stabilität und Sicherheit in der Union“ und unterstützt auf diese Weise die Russische Föderation, mit der sich – offenbar! – die Union oder einige Mitgliedstaaten längst im Krieg befinden … Mit dem Muster an „Begründung“ kann jede beliebige Ausprägung dessen, was bis neulich noch geduldet war, kriminalisiert werden, kann noch der bisherige labbrige Pluralismus stückweise eingestampft werden. Noch einmal die Drohung: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ (Giese, dt. Außenamt)

Wie geht „Desinformation“: Der Fall Jacques Baud

Jacques Baud qualifiziert sich für die Sanktionen der EU durch seinen unbezweifelbaren Status als Experte, erworben in einer langen Karriere: „Jacques Bauds Vita umfasst eine beeindruckende Abfolge von verantwortungsvollen, hochrangigen Positionen in internationalen Organisationen. … Es waren nicht pro-russische Propagandaschriften, sondern penibel recherchierte Ergebnisse, die von der Leyen, Kallas und Co zur Sanktionskeule haben greifen lassen … “ (S. 201 ff.)

Was ihm vorgeworfen wird, zur Wiederholung: „ … der einzige konkrete Vorwurf in der Sanktionsverordnung lautet, würde die Verschwörungstheorie verbreiten, die Ukraine habe ihre eigene Invasion provoziert, um der NATO beizutreten. Das ist allerdings keine genuine Äußerung von Baud, sondern er bezieht sich dabei auf die Aussage des ehemaligen Chefberaters von Selenskyj für strategische Kommunikation im Bereich der nationalen Sicherheit, Oleksij Arestowytsch, der 2009 in einem Interview erklärt hat, mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 Prozent sei der Preis für einen NATO-Beitritt der Ukraine ein großer Krieg mit Russland.“

Der Hinweis, es handle sich um keine genuine Äußerung des Obersten a.D. persönlich, sondern um eine bloße Zitierung, der geht ins Leere. Baud referiert dann eben die – unerwünschte – Banalität, dass natürlich auch für die Ukraine der Krieg das Mittel ihrer Politik ist. Sie muss einen „Preis zahlen“, für den NATO-Beitritt, und das ist der Krieg, so dieser Arestowytsch!

Exkurs: Die Ukraine hatte sich schon früher für die USA nützlich gemacht, durch die Beteiligung an der damaligen Koalition der Kriegswilligen im damaligen „verbrecherischen, völkerrechtswidrigen Aaangriffskrieg“ gegen den Irak unter George Bush jr. Die Ukraine hat sich dann nach 2014 selbst mit der Eroberung der abtrünnigen Gebiete im Donbass und der Krim beauftragt, hat mit der Eskalation nach der Aufrüstung auf Basis des Waffenstillstandes nach „Minsk“ begonnen – Frau Merkel und Herr Hollande geben nachträglich zu Protokoll, das Minsker Abkommen habe ohnehin dazu gedient, der Ukraine Zeit zu dieser Aufrüstung zu verschaffen – und dann darauf spekuliert, dass die Völkerfamilie – gemeint: die NATO – den Krieg für die Ukraine zum siegreichen Abschluss bringt. Man kann nicht einmal behaupten, die Ukraine habe sich gänzlich verkalkuliert, angesichts der Lage. Die Ukraine war ökonomisch längst ein „failed state“ mit den üblichen Kennzeichen eines Staates der „Dritten Welt“: Die Staatspleite 2008, und seither den Diktaten des Internationalen Währungsfonds ausgesetzt; ein Auswanderungsland, das Migranten produziert, die daheim kein Auskommen finden; und vor der Drohnen-Konjunktur ökonomisch ein Exportland für Agrarprodukte, nach dem Abstieg des früheren Industrielandes. Das einzig bedeutende Pfund, mit dem die Ukraine wuchern kann, ist die Grenze zu Russland; damit ist sie insofern erfolgreich, also die Ukraine mittlerweile vom Krieg lebt und für den Krieg von den auswärtigen Sponsoren finanziert wird; auch wenn Land und Leute darüber von Russland kaputt gemacht werden. Der Krieg als Vater aller Dinge, zumindest einer neuen Ukraine! Exk. Ende

Das widerspricht brutal dem Narrativ, die Ukraine käme zum Krieg wie die Jungfrau zum Kind, wäre grundlos überfallen worden und würde sich unter Patronanz uneigennütziger Helferlein aus dem Westen verteidigen. Noch einmal Hofbauer: Der von Baud zitierte „Arestowytsch sah den Krieg als unvermeidlich an, wollte man nicht in zehn Jahren ‘von Russland übernommen werden’. Auf Nachfrage der Journalistin meinte er, ein ‘großer Krieg mit Russland ist die bessere Alternative.’“ Krieg ist kalkuliertes Mittel der Politik, daran ist Jacques Baud angestreift. Hofbauer erwähnt dazu noch ein anderes Vergehen gegen die gültigen Sprachregelungen, betreffend die „kampflose Übergabe der Krim an die Russische Föderation im Februar / März 2014 … Der Militär-Analytiker Baud erklärt sich die Herkunft der viel beschriebenen ‘grünen Männchen’ völlig anders, als es die gängige westlich Erzählung tut. … In den ‘grünen Männchen’ ortet er Soldaten der ukrainischen Armee, die auf der Krim stationiert waren und auch von dort stammten. Sie hätten sich selbst demobilisiert, ihrer Dienstabzeichen entledigt und, wie die absolute Mehrheit der Krim-Bevölkerung, die Unabhängigkeit – und später den Anschluss an die Russische Föderation – begrüßt. Baud schätzt die Anzahl der Überläufer vom ukrainischen Militär in den Dienst der Krim- bzw. russischen Armee auf 35.000.“ (Hofbauer S. 204 ff.) Soviel zur „Desinformation“ des Herrn Baud.

„Atombombe des Rechts“, oder:
Verfügung über alle möglichen rechtlichen Mittel“

„Ich habe immer wieder das europäische Sanktionsrecht als Atombombe des Rechts bezeichnet, und das ist es auch. Wenn jemand von Sanktionen betroffen ist, dann ist das in Wahrheit ein bürgerlicher Tod. Er verliert die Bankverbindungen, er verliert die Ausreisemöglichkeit aus dem Land, in dem er sich befindet, er verliert seine Mobilfunkverträge, Versicherungsverträge. Wenn er krank wird, muss er zur Sanktionsbehörde des Staates, wo er sich aufhält, und um Freigabe von geringfügigen Beträgen, von angemessenen Beträgen betteln.“ (Christian Wehrschütz im ORF-Podcast
https://sound.orf.at/podcast/oe1/science-arena/science-arena-in-acht-und-bann–eu-sanktionen-als-streitfall)
Übrigens ein sehr hörenswerter Podcast!

Dagegen nochmal der nassforsche Herr Giese vom deutschen Außenamt: „All diejenigen, die mit ihrer Sanktionierung nicht einverstanden sind, haben alle möglichen rechtlichen Mittel, dagegen vorzugehen. Die können den Rat anrufen und die können auch den Europäischen Gerichtshof anrufen.“ Das ist schön, man hat also „alle möglichen rechtlichen Mittel“! Nun denn! Ein Verfassungsjurist und ein Anwalt, der u.a. Jacques Baud vertritt, plaudern wie folgt aus dem Alltag dieser famosen „rechtlichen Mittel“:

„Kafkaesk ist der Prozess der Sanktionen auch deshalb, weil Betroffene mehrmals wieder gelistet werden können, selbst wenn das Gericht der Europäischen Union, das in solchen Fällen als Erstinstanz fungiert, eine Listung als unrechtmäßig aufgehoben hat. … Es gibt heute Fälle, die sind drei, viermal erfolgreich bei Gericht, und sie werden immer wieder gelistet für die nächste Periode, und zwar macht man (gemeint: der EU-Rat) das so, dass man entweder im Sachverhalt ein neues Detail zum Anlass nimmt … oder man ändert die Rechtslage ganz geringfügig. Und daher, die Leute laufen an die Wand, die haben fast keine Chance, sich da wieder herauszuwinden.“
(Verfassungsjurist Heinz Mayer im ORF-Podcast)

Anwalt Gabriel Lansky, über einen anderen Klienten:
„Der Rat ignoriert aktiv die Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union und lässt die Leute nicht von der Leine runter, auf die er sie gebracht hat“,
ein Klient bekommt z.B. Recht, „daraufhin ist der Rat hergegangen und hat in einem Halbsatz das Kriterium geändert und hat ihn neu gelistet“
„Das Sanktionsregime bewegt sich außerhalb des Rechtsstaates, das muss man ganz offen und deutlich sagen, man hat das Bestreben, lückenlos alle zu erfassen, die irgendwie mit diesem Angriffskrieg in Verbindung gebracht werden können … man macht das durch Regelungen, die sehr weit gefasst sind“ (Mayer)

Gesinnungssanktionen!

Das österreichische Außenministerium lässt auf Anfrage ausrichten, dass nach der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ auch die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann – wie wahr: „ARTIKEL 10 Freiheit der Meinungsäußerung
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung … Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden“
usw. (Vgl. dazu: Ein weWe im „Faktencheck“: Das Recht auf Meinungsfreiheit, https://cba.media/594629)

Dieser Literaturtipp ist insofern goldig, zumindest für Leute, die es Lesens kundig sind. Denn die nämliche Konvention kennt nach „ARTIKEL 6 das Recht auf ein faires Verfahren
1. Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt“
; und ebenso steht im

„ARTIKEL 7 Keine Strafe ohne Gesetz
1. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar wa
r“ – Sanktionen sind Strafen ohne Gesetz; kommt noch

„ARTIKEL 13 Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.“
(https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_DEU)

Daschauher, was es nicht alles gibt, Verurteilung nur durch ein Gericht, nulla poena sine lege, ein Recht auf Beschwerde bei einer innerstaatlichen Instanz usw. Das alles steht einem Opfer der EU-Sanktionen nicht zur Verfügung, das meint Wehrschütz mit der „Atombombe“ auf das Recht, Mayer ortet das Sanktionenwesen „außerhalb des Rechtsstaates“, Rechtsgutachten sind eindeutig – etwa „EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten verstoßen gegen Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien“ (auf https://www.nachdenkseiten.de/?p=142593) – bloß haben die Opfer nichts davon, weil der europäischeRat ignoriert aktiv die Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union.“ (noch einmal Anwalt Lansky) Der Titel des Buches von Hofbauer „Aller Rechte beraubt“ ist also keine übertriebene agitatorische Zuspitzung, er benennt eine Tatsache. Die Sanktionsbetroffenen sind in einer Diktatur von EU-Kommission und EU-Rat gelandet, ohne Zugang zu ihren innerstaatlichen Rechtsmitteln auf Basis ihrer Bürgerrechte. Da bewährt sich die Doppelherrschaft von Europäischer Union und Einzelstaat mit viel Potential: Wer von einem Staat via EU-Kommission auf die Sanktionsliste bugsiert wird, wird dadurch seiner Grundrechte in diesem Staat beraubt, wird der innerstaatlichen Justiz mit deren Reglement – Anklage, Verhandlung, Verteidigung, Urteil – entzogen. Das europäische Demokratentum hält sich gern für was Besseres, hält sich seine auf Regeln basierende Macht zugute, rümpft womöglich die Nase über die Herren Trump oder Erdoğan und deren Maßnahmen, sich die Justiz zum Mittel gegen ihre politischen Konkurrenten herzurichten; dagegen der Umgang der EU-Spitze mit der Justiz: Einfach ignorieren! Die Demokratie hält sich ja – bisher – zugute, sie sei nicht nur die Herrschaft des Volkes, sondern auch und gerade die Herrschaft des Rechts, wo die Menschen mit gewissen – „angeborenen, unveräußerlichen“ – Rechten beglückt werden. Jeder Artikel der Menschenrechtskonvention enthält natürlich nach dem „Oberhaus“ mit der Freiheit ihr eigenes „Unterhaus“ mit der Konkretisierung bzw. der Aufhebung der jeweiligen Freiheit. Die EU erspart sich mittlerweile durch ihre institutionalisierten Menschenrechtsverletzungen der Sanktionen gewisse rechtstaatliche Umständlichkeiten und vor allem die Unwägbarkeiten einer unabhängigen Justiz, und agiert gleich als Europäische Instanzen-Union von Ankläger und Richter. Das gilt auch – last but not least – und erst recht für die ansonsten allerheiligste Kuh der bürgerlichen Gesellschaft, für das Eigentum. Die Bestraften werden nicht formell enteignet, sie dürfen bloß nicht darauf zugreifen, sondern müssen „betteln“ gehen.

Als ersten EU-Bürger traf es einen Slowaken –
was ihm vorgeworfen wurde, ist völlig wurscht

„Der Betroffene heißt Jozef Hambálek. Er ist der Europapräsident des russischen Motorradclubs ‘Nachtwölfe’. … Der Fall Hambálek zog weite Kreise und entwickelte in der Slowakei innenpolitischen Sprengstoff“, ein Unterschied zum öffentlichen Interesse an deutschen Staatsbürgern, die 2025 auf die EU-Sanktionsliste gesetzt wurden. Außerhalb der Slowakei hat Hambáleks Fall allerdings kaum Niederschlag gefunden; bis ihn … der Ende September 2023 ins Amt des slowakischen Ministerpräsidenten gewählte Robert Fico in Berlin zur Sprache brachte. Bei seinem Treffen mit dem deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz am 24. Jänner 2024 setzte sich Fico überraschend für seinen Motorrad fahrenden Landsmann ein … Am 13. März konnte Robert Fico vermelden: ‘Als wir unsere Regierung gebildet hatten, war klar, dass eine unserer Prioritäten sein muss, unsere Bürger zu verteidigen. (…) Und heute kann ich der slowakischen Öffentlichkeit mitteilen, dass Herr Hambálek von der Sanktionsliste gestrichen wurde.’“ (S. 147 f.)

Was dem Mann vorgeworfen wurde, ist also völlig wurscht, er wurde ebenso willkürlich – ohne rechtsstaatliches Verfahren – von der Sanktionsliste gestrichen, wie er vorher auf die Liste gesetzt wurde. Wenn es nicht so ernst wäre, würde man in Österreich von „Freunderlwirtschaft“ sprechen.

 

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