2003 mussten alle EU-Mitgliedstaaten Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung in nationalen Gesetzen verankern. Das Wirtschaftsminisertium legte seinen Entwurf eines neuen Gleichbehnadlungsgesetzes vor. Die Verantwortlichen sahen darin ein juristisches Mittel, Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung ahnden zu können. Viele Ngos jedoch kritisierten, dass das Gesetz nicht weit genung ginge und forderten ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz.
Eine Sendung über den zweifelhaften Fortschritt in der österreichischen Gesetzgebung.
(Erstausstrahlung: 23.Sept.2003)
Weitere Beiträge:
– „Tiere sind Minderheiten » – eine Studiodiskussion
Gestaltung:
Paul Scheibelhofer, Roman Pfefferle