Wer eine Wohnung mietet, unterschreibt einen Betrag, den er als „Miete“ zu zahlen hat. Ob dieser Betrag auch zulässig ist, ist eine andere Frage. Denn in vielen Wohnungen ist die Miete gesetzlich begrenzt, und welche Regel gilt, hängt unter anderem davon ab, wann das Haus gebaut und wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Ohne Vorwissen ist das kaum zu durchschauen.
In der Oktober-Ausgabe von „Fair Wohnen“ sortiert Mietrechtsexpertin und Juristin Sabine Fürst von der Mietervereinigung Wien vier Arten, wie ein Mietzins zustande kommen kann: Pauschalmiete, Kategoriemiete, Richtwertmiete und angemessene Miete. Was unterscheidet sie, und woran erkennt man, welches Modell für die eigene Wohnung gilt? Warum darf dieselbe Altbauwohnung je nach Vertragsdatum unterschiedlich viel kosten? Was bedeutet es, wenn die Betriebskosten in einer Pauschale stecken? Und wie findet man heraus, ob man zu viel zahlt?
Außerdem beantwortet die Expertin Fragen der Hörer:innen, und einige davon führen direkt zum Schwerpunkt der Sendung. Darf der Mietzins für ein Geschäftslokal um das Zwanzigfache steigen, wenn man es von den eigenen Eltern übernimmt? Wie weit zurück lässt sich eine überhöhte Miete zurückfordern? Wer zahlt den Hausstrom, den die Arbeiter beim Abschlagen des Sockelputzes verbrauchen? Und braucht es die Zustimmung des Vermieters, wenn im Bad die Wanne einer Dusche weichen soll?
Wer selbst eine Frage zum Miet- und Wohnrecht hat, kann sie an frage@mietervereinigung.at schicken; beantwortet wird sie in einer der nächsten Sendungen. „Fair Wohnen“ läuft auf Radio Orange 94.0 und ist im Anschluss auf o94.at sowie CBA nachzuhören.
Informationen zum Miet- und Wohnrecht finden Sie online unter mietervereinigung.at.











