Künstlersozialversicherung — Streichung der Mindestgrenze nicht verfassungswidrig

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Mitte November legte das Kunstministerium eine umstrittene Novellierung des Gesetzes zum Künstlersozialversicherungs-Fonds (K-SVFG) vor. Seit 2001 leistet der KSVF Zuschüsse zur Pensionsversicherung für Künstler, die von eigens eingesetzten Kurien als bezugsberechtigt erkannt wurden. Seit dem Jahr 2005 sind 1500 der insgesamt 5000 geförderten Künstler und Künstlerinnen von Rückzahlungsforderungen bedroht, zwei Drittel davon wegen Unterschreitung der Untergrenze des selbständigen Einkommens aus künstlerischer Tätigkeit.

Bei Amtsantritt versprach Ministerin Claudia Schmied diesem Problem umgehend abzuhelfen, und die Einkommensuntergrenze abzuschaffen. In der Novelle erfolgte jedoch gerade jene Streichung nicht — aus verfassungsrechtlichen Gründen, wie es in der Begründung hieß, verstoße eine solche Aufhebung doch gegen den Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung.

Der Kulturrat hat nun wiederum ein Gutachten an den Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger in Auftrag gegeben, das diese Argumentation widerlegt.

Zu Wort kommen Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst), Zuzana Brejcha (Regisseurin, Dachverband Filmschaffende), Sabine Kock (IG Freie Theaterarbeit) und Sabine Muhar (Schauspielerin, IG Freie Theaterarbeit).

Die Gesetzesnovelle ist nachzulesen auf der Seite des Kunstministeriums, ausführliche Stellungnahmen der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden auf der Homepage des Kulturrats Österreich.

Links:
www.bmukk.gv.at
www.kulturrat.at

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