„In Ansehen des Bethauses befehlen Wir ausdrücklich, daß, wo es nicht schon anders ist, solches kein Geläut, keine Glocken, Thürme, und keinen öffentlichen Eingang von der Gasse, so eine Kirche vorstelle, habe†¦“ Das so genannte „Toleranzpatent“ von Josef II., das für die evangelische Bevölkerung damals weiterhin massive Einschränkungen vorsah, könnte als Vorlage gedient haben für die beiden österreichischen Landesgesetze, die vor kurzem zur Verhinderung von Moscheebauten erlassen wurden.
Wie lässt es sich aber erklären, dass noch immer, 200 Jahre nach der Zeit des aufgeklärten Absolutismus, grundrechtfeindliche Tendenzen politische Diskurse in Österreich bestimmen? Und: welchen Stellenwert hat das Recht auf freie Religionsausübung und Selbstrepräsentation in anderen europäischen Ländern?
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„Aufgeklärtes, fortschrittliches Abendland“ oder: vom aktuellen Moscheebauverbot in Österreich
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