[Ausschnitte aus Pressekonferenz – vollständige Aufzeichnung: https://cba.media/108804 – Moderationstext nicht im Beitrag enthalten]
Prekarisierte sogenannte Neue Selbstständige, die zumindest einen Teil ihres Einkommen über Werkverträge erzielen, und dann arbeitslos werden, haben oft keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ihr möglicherweise sogar nur in einem Monat erzieltes selbstständige Einkommen rechnerisch so auf mehrere Monate verteilt wird, dass jeweils die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Oft wird das Arbeitslosengeld auch ausbezahlt, und das böse Erwachen kommt nach der Steuererklärung. Dann müssen Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsleisten zurück gezahlt werden. Widerspruchslose Auskünfte oder gar Rechtssicherheit gibt es keine. Für Personen mit Erwerbsbiographien, die sich durch ein Zusammenfallen von selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeiten in einer Person in schneller Abfolge oder auch parallel ergeben, gebe es derzeit kein soziales Sicherheitsnetz, das diesen Namen verdiene, meint der Kulturrat und präsentierte zwei beispielhafte Fälle …
Ausführliche Informationen zu dieser Problematik und Tipps für Betroffene gibt es in der vom Kulturrat herausgegebenen Broschüre „Selbstständig – Unselbstständig – Erwerbslos“. Sie ist auf der Website kulturrat.at zu finden.
Weitere Möglichkeiten zur Information und Diskussion über Praxis und Theorie der Inkompatibilitäten zwischen Erwerbslogiken und Sozialversicherungssystem gibt es in einer Veranstaltung des Kulturrats am 30. April, um 17 Uhr in der IG Architektur, Ecke Gumpendorfer Straße / Kopernikusgasse, bei der zum Panel um 19 Uhr auch die AMS-Landesgeschäftsführerin Petra Draxl und Sozialminister Rudolf Hundstorfer erwartet werden.
30. April, um 17 Uhr in der IG Architektur, Ecke Gumpendorfer Straße / Kopernikusgasse.