Dass im Netz die grenzenlose Verwertungsfreiheit herrscht, stimmt natürlich nicht. Die Urheber bzw. Verlage besitzen auch hier Rechte, die sie gegebenenfalls einfordern können. Prominentes Beispiel ist die Klage der Band „Metallica“. Allerdings unterliegen diese grundsätzlichen Rechte auch einer Eigendynamik des Internets. Wo verlaufen also die Grenzen zwischen Illegalität, Toleranz und einträglicher Popularität? Dürfen deshalb jugendliche Fans das gesamte Material, das sie zu ihren Musik/TV/Comic-Lieblingen im Netz finden können, auf ihren Fansites verwerten: Musik, Bilder, Linx? Und was sagt das Urheberrecht, wenn jugendliche Musiker/innen einen bekannten Titel remixen möchten?
Gast dieser Sendung: Bernhard Guenther von mica (music information center austria)
http://www.mica.at/micazine/archiv.php3?artid=147
http://www.mica.at/micazine/archiv.php3?artid=79
http://www.mica.at/micazine/archiv.php3?artid=1
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http://www.metallica.com
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