Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte hat der Staat „letztlich oberster Garant“ für Pluralismus und Meinungsvielfalt in den Medien zu sein. Als solcher hat er auch die Existenz von Minderheitensendern zu sichern. Gerade aber was die Verantwortung für die Radiosender der österreichischen Volksgruppen betrifft, wird diese gerne abgeschoben. Das Verantwortungskarussell dreht sich und Platz genommen haben die Bundesregierung, die Landesregierungen und der ORF. Die Volksgruppensender stehen in der Mitte und sperren aufgrund finanzieller Nöte einer nach dem anderen zu.
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