Sehr viele Menschen mit Behinderungen leben in Österreich in speziellen Behinderteneinrichtungen. Dort wohnen sie in großen Gruppen. Sie können sich nicht aussuchen, mit wem sie zusammenleben, und ihr Leben muss sich nach den Regeln der Institution richten. Artikel 19 der UN-Konvention sagt klar: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wie sie leben. Es ist sicherzustellen, dass sie nicht in besonderen Wohnformen leben müssen. International herrscht Einigkeit darüber, dass große Behinderteneinrichtungen aufgelöst werden sollen.
Referent: Germain Weber
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