[O-Ton] Gefährdet der Landfriedensbruchsparagraph die Zivilgesellschaft?

Подкаст
O-TON (unbearbeiteter Originalton)
  • LFB_Diskussion_fertig
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[O-Ton] Solidarität mit den Protesten im Iran am 3.1.2026 in Wien
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[O-Ton] Demo gegen Sozialabbau in Wien am 16. Dezember 2025
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[O-Ton] Antifaschistischer Rundgang durch Wien-Ottakring zum Gedenken an die Novemberpogrome (am 16. November 2025)
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[O-Ton] Protestsymposium vorm Parlament gegen Nazi-Ehrung im Parlament – 11. November 2025, Wien

Ungeschnittene, unbearbeitete Aufzeichnung einer Podiumsdiskussion am 11.6.2014 im Juridikum in Wien – veranstaltet von jus.gras in Kooperation mit Albert Steinhauser.

Gemäß § 274 StGB ist als “Landfriedensbruch” die wissentliche, also bewusste, Teilnahme an einer „Zusammenrottung“ strafbar, wenn diese darauf abzielt, einen Mord, Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung zu begehen. Eine Bestrafung ist möglich, ohne dass die Person selbst diese Straftaten begangen hat.

Historisch hat der Landfriedensbruch seine Wurzeln in der Niederschlagung von Unruhen und revolutionären Aufständen. In den letzten Jahren wurde dieser Strafparagraph – der über Jahrzehnte praktisch totes Recht war – plötzlich neu entdeckt. Zuerst bei Fußballfans – dann bei DemonstrantInnen.

Warum wird der Paragraph vermehrt angewendet? Braucht es diesen Paragraphen und worin liegt die Missbrauchsgefahr?

Gäste:

Manfred Seeh (Die Presse)
Hannes Jarolim (Justizsprecher der SPÖ)
Gerhard Jarosch (Präsident der Vereinigung österreichischer StaatsanwältInnen)
Kristin Pietrzyk (Rechtsanwältin)
Michael Lepuschitz (Polizeijurist)
Albert Steinhauser (Justizsprecher der Grünen)

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