Bildungsförderungen der Arbeiterkammer Tirol
Mit dem ersten September beginnt die Frist für den Antrag einer Bildungsförderung der Arbeiterkammer Tirol. Bis zum 31. März 2015 können Schüler und SchülerInnen, Lehrlinge, Studenten und StudentInnen und AK-Mitglieder in beruflicher Aus- und Weiterbildung Beihilfen beantragen. Bildungsexpertin der AK-Bildungspolitischen Abteilung in Tirol Barbara Schermer erläutert im Interview wer förderberechtigt ist und positioniert die AK-Beihilfen im Gesamtkontext der Beihilfenlandschaft in Tirol.
Musik: Sigur Rós, Med Sud i Eyrum und Ísjaki
Mehr Informationen unter:
http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/BildungundFoerderungen/AKBildungsbeihilfen.html