A Palaver bringt diesmal eine Sendung zu einem speziellen Thema in der Architektur. Ein Bauwerk entsteht nicht nur durch Planung und materielle Erschaffung, sondern immer mehr durch die Anwendung eines komplizierten Geflechts rechtlicher Bestimmungen: Eurocodes, Baugesetze, Normen, Richtlinien … Wir sprechen mit der Rechtsanwältin Mag. Petra Rindler von der Kanzlei Pflaum Karlberger Wiener Opetnik Rechtsanwälte.
Am Beginn eines Auftrages muss schon die Zusammenarbeit zwischen Klient und Architekt/in irgendwie geregelt werden. Nicht alle Auftraggeber möchten ihre Rolle als Bauherr selber wahrnehmen und lagern diese an eine Projektsteuerung aus. Sehr oft klappt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Architekt gut, aber hin und wieder treffen sich die Beteiligten auch vor Gericht. Unser Gespräch mit der auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwältin Mag. Petra Rindler betrifft Strategien und Möglichkeiten, wie Schwierigkeiten grundsätzlich vermieden werden können und schon im Vorfeld möglichst Klarheit in den Prozess gebracht werden kann.
Beispiele typischer Situationen und theoretisch werden in der Sendung die wichtigsten Arten von Verträgen, die Architekten abschließen, besprochen. Auch Vertragswerke, die Architekten mit Bauchweh unterzeichnen, um größere Aufträge zu lukrieren, kommen zu Sprache. In manchen dieser Fälle spricht Rechtsanwältin Rindler von Knebelverträgen. Weitere Themen sind die rechtliche Situation rund um Architekturwettbewerbe, die Rolle von Planungshaftpflichtversicherungen und das Urheberrecht für Bauwerke in Österreich.